Belgien

[BE] Öffentlich-rechtlicher Rundfunkveranstalter verstößt gegen ethische Normen für verdeckten Journalismus

IRIS 2009-10:1/5

Hannes Cannie

Abteilung für Kommunikationswissenschaften/Zentrum für Publizistik, Universität Gent

Als Teil der Fernsehsendung „Volt“ wurde am 22. Oktober 2008 vom Vlaamse Radio- en Televisieomroep (Flämische Radio- und Fernsehgesellschaft - VRT) ein Bericht über die „Verschreibungspraktiken“ von Ärzten ausgestrahlt. Für den Bericht wurden vier Ärzte während Sprechstunden mit einer versteckten Kamera gefilmt. Die Gesichter der Ärzte waren unkenntlich gemacht, ihre Stimmen wurden jedoch nicht geändert. Der Bericht war auch über die Internetseite der Fernsehsendung abrufbar. Nach der Ausstrahlung reichten die Ärzte Klage beim Vlaamse Raad voor de Journalistiek (flämischer Presserat) ein.

Zunächst stellte der Rat fest, dass der Bericht eine Form von verdecktem Journalismus darstelle: Der Journalist sei nicht nur während der aufgezeichneten Sprechstunde anwesend gewesen, sondern habe sich aktiv als Patient ausgegeben und eine Geschichte ausgedacht, um ein Rezept für Antidepressiva zu erhalten. Daher müssten die Bedingungen erfüllt werden, unter denen eine solche Art von Journalismus nach der Ethik-Richtlinie für verdeckten Journalismus zulässig ist. Kurz gesagt geht es um vier Bedingungen: Erstens müssen die gesuchten Informationen von großem gesellschaftlichen Interesse sein. Zweitens darf es nicht möglich sein, die Informationen mit konventionellen journalistischen Methoden zu erlangen. Drittens müssen die Risiken im Zusammenhang mit dieser Methode im Verhältnis zu den verfolgten Ergebnissen stehen. Und viertens dürfen die Entscheidung, verdeckte Methoden einzusetzen, und die Realisierung des Berichts erst nach einer Beratung mit den Chefredakteuren und unter deren Verantwortung erfolgen. Im vorliegenden Fall bezog sich der Rat lediglich auf die zweite Bedingung und entschied, VRT habe keine ausreichenden Argumente vorgebracht, mit denen plausibel begründet werden könnte, dass die Informationen über die „Verschreibungspraxis“ der Ärzte nicht mit klassischen journalistischen Methoden hätten erlangt werden können.

Darüber hinaus urteilte der Rat, die Privatsphäre der Ärzte sei verletzt worden. VRT habe zwar einige Maßnahmen ergriffen, um eine Identifizierung der Ärzte zu verhindern, angesichts der besonderen Vertrauensbeziehung zwischen Ärzten und ihren Patienten seien diese jedoch nicht ausreichend gewesen. Man hätte zum Beispiel die Stimmen der Ärzte ändern können. Da solche Maßnahmen nicht ergriffen worden seien, seien die Ärzte für ihre Patienten zweifelsohne erkennbar gewesen.

Drittens beschied der Rat, der Bericht sei von dem abgewichen, was tatsächlich während der Sprechstunden passiert ist. Im Bericht wurde nicht klargestellt, dass der fragliche Journalist den Ärzten erklärt hatte, er habe früher bereits eine Behandlung begonnen, diese dann jedoch unterbrochen. Durch Verschweigen dieser angeblichen Anamnese habe der Eindruck entstehen können, das Rezept sei fast unverzüglich ausgestellt worden.

Schließlich brachten die Ärzte vor, ihnen sei kein Recht auf Gegendarstellung eingeräumt worden. In diesem Zusammenhang entschied der Rat, der Bericht habe ein allgemeines Phänomen beleuchten und keine persönliche Anklage der vier Ärzte darstellen sollen. Daher sei es nicht erforderlich gewesen, jedem einzelnen Arzt ein Recht auf Gegendarstellung einzuräumen. Es sei ausreichend gewesen, dass der Sprecherin der Ärztevereinigung während einer Diskussion nach der Übertragung des Berichts die Möglichkeit zu einer Antwort gegeben wurde. VRT erklärte sich bereit, den Bericht von der Website und aus seinem Archiv zu entfernen, um eine erneute Übertragung der Bilder in Zukunft zu verhindern.


Referenzen

  • Beslissing van de Raad voor de Journalistiek over de klacht van mevrouw Marijke Vanden Berghen, de heren Stefaan Backx, Edwin Coeck, Karel De Vos, Serge Morren, Philippe Rummens en de Geneeskundige Kring Dodonaeus vzw tegen de VRT
  • http://www.rvdj.be/sites/default/files/pdf/beslissing200912.pdf
  • Flämischer Presserat, Backx und andere gegen NV VRT, 10. September 2009


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.