Deutschland

[DE] Förderung der Digitalisierung durch Bayern

IRIS 2009-9:1/32

Anne Yliniva-Hoffmann

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel

In Ermangelung eines bundesweit einheitlichen Fördermodells zur Finanzierung der Umstellung der Filmtheater auf digitale Vorführtechnik (siehe IRIS 2009-8: 10 und IRIS 2010-1: 1), haben einige Bundesländer eigene Programme zur Förderung der Digitalisierung der Filmtheater aufgelegt, so etwa Bayern.

Hier startete der FilmFernsehFonds Bayern (FFF) im August 2009 ein Sonderprogramm zur flächenweiten Umrüstung auf digitale Vorführtechnik.

Zu diesem Zweck sollen Kinobesitzer durch Investitionszuschüsse für die notwendige technische Ausstattung und deren Installation unterstützt werden. Die Höhe der gewährten Zuschüsse kann sich auf bis zu 25 % der Kosten, maximal aber EUR 18.000 pro Leinwand und Kinosaal belaufen.

Antragsberechtigt sind Filmkunst- und Programmtheater mit bis zu sechs Leinwänden pro Betriebsstätte, in Orten mit bis zu 50.000 Einwohnern auch solche mit mehr Leinwänden. Pro Filmtheater kann jährlich die Umrüstung zweier Kinosäle gefördert werden. Gefördert werden digitale Systeme an 2K-Projektionstechnik.

Der Freistaat Bayern stellt für die Förderung Mittel in Höhe von EUR 1 Mio. pro Jahr zur Verfügung.

Die Zuschüsse können mit weiteren öffentlichen Mitten - zum Beispiel der FFA - kombiniert werden werden.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.