Zypern
[CY] Rechtliche Grundlagen für die Filmförderung
IRIS 2009-8:1/37
Christophoros Christophorou
Experte des Europarats im Bereich Medien und Wahlen
Für die Filmförderung gibt es in der Republik Zypern kein eigenes Gesetz; sie wird durch Entscheidungen des Ministerrats und durch Bestimmungen der Europäischen Union über staatliche Beihilfen geregelt. Entscheidungen über die staatliche Filmförderung werden vom Filmbeirat, der dem Bildungs- und Kulturministerium untersteht, und einem dreiköpfigen Ministerkomitee getroffen.
Der Filmbeirat war 1994 durch einen Beschluss des Ministerrats geschaffen worden (Beschluss Nr. 40698) und ursprünglich beim Presse- und Informationsbüro des Innenministeriums angesiedelt. Gemäß dem Beschluss Nr. 56767/2002 wurde der Beirat den Kulturellen Diensten des Bildungs- und Kulturministeriums angegliedert. Finanziert wird er über den Haushalt des Ministeriums. Dem Beirat gehören Vertreter der Kulturellen Dienste (Vorsitzender), des Presse- und Informationsbüros, des Finanzministeriums, der Union of Film Directors (Vereinigung der Filmregisseure) und der Cyprus Broadcasting Corporation an sowie drei Ehrenmitglieder, die vom Ministerrat ernannt werden. Vertreter des Ministeriums für Handel, Industrie und Tourismus und des Media Desk Cyprus haben Beobachterstatus.
Beschlüsse im Filmbeirat werden mehrheitlich gefasst, bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Die Entscheidungen über die Förderung von Filmen werden von dem dreiköpfigen Ministerkomitee auf der Grundlage von Empfehlungen des Beirats getroffen, es sei denn diese liegt bei einem Betrag unter EUR 45.000. Mitglieder dieses Komitees sind der Minister für Bildung und Kultur, der Finanzminister und der Innenminister.
In Übereinstimmung mit den EU-Bestmmungen über staatliche Beihilfen hat der Ministerrat eine Verordnung über die Förderung von Programmen zur Unterstützung von Kinofilmen für den Zeitraum 2009-2015 erlassen, die von der Europäischen Kommission gebilligt wurde.
Mit dieser Verordnung sollen Film- und Kulturwerke durch die Finanzierung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Produktion und dem Vertrieb von Filmwerken gefördert werden. Die Verordnung bestimmt die Begriffe, Bedingungen und Verfahren für die Förderung. Sie legt auch die Voraussetzungen fest, die ein Antragsteller erfüllen muss, und die Kriterien, nach denen ein Filmprojekt Anspruch auf staatliche Förderung hat. Gefördert werden Drehbücher, alle Arten von Filmen mit Ausnahme von Fernsehserien und -programmen, sowie Verleih und Vertrieb. Die Produktionen werden in unterschiedliche Kategorien unterteilt. Für die Finanzierung von niedrig- oder hochpreisigen Filmen, Kurzfilmen, Dokumentarfilmen und Cartoons gelten unterschiedliche Bedingungen und Kriterien, die Höhe der Förderung variiert ebenfalls. Der Filmbeirat überwacht die Förderung, bis das gesamte Projekt abgeschlossen ist und die Produzenten eine 35mm-Kopie für das Filmarchiv übergeben haben.
Referenzen
- Verordnung über die Förderung von Programmen zur Unterstützung von Filmwerken 2009-2015, Zyprisches Amtsblatt vom, 28. August 2009, SS.3095-3113
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.