Belgien
[BE] Gesetz über die Aufsichtsbehörde für Telekommunikation und Post
IRIS 2009-7:1/40
Christian Mohrmann
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Die Aufgaben der Aufsichtsbehörde für Telekommunikation und Post in Belgien (Belgisches Institut für Postdienste und Telekommunikation - BIPT) sind im Gesetz über das Statut der Regulierungsinstanz des belgischen Post- und Telekommunikationssektors vom 17. Januar 2003 geregelt.
Dieses Gesetz wurde zuletzt am 4. Juni 2009 geändert, unter anderem mit dem Ziel, die Vorgaben der europäischen Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste umzusetzen.
Das Gesetz beschreibt insbesondere Aufgaben und Aufbau der Aufsichtsbehörde: So wird je ein „beratender Ausschuss“ für die Telekommunikations- und die Postdienste eingerichtet (Einrichtung und Aufgaben sind geregelt in Art. 3-12). Diese Ausschüsse sollen den zuständigen Minister oder das Institut selbst in allen relevanten Fragen der Telekommunikation/Post durch Empfehlungen unterstützen.
Das Institut ist eine juristische Person (Art. 13). Es formuliert Stellungnahmen zu neuen Gesetzen und Bestimmungen im Post- und Telekommunikationsbereich (Art. 14, § 1, Nr. 1), und vermittelt unter anderem in Streitigkeiten zwischen Anbietern von Telekommunikationsnetzen, -diensten oder -geräten (Art. 14, § 1, Nr. 4). Darüber hinaus kooperiert es mit der Europäischen Kommission und den Aufsichtsbehörden anderer Länder (Art. 14, § 2, Nr. 3).
Daneben gibt es einen Rat, dessen Aufgabe die Durchsetzung und Stärkung der Befugnisse des Instituts ist (Art. 16 ff.)
Des Weiteren enthält das Gesetz Bestimmungen zur Finanzierung (Art. 29 ff.) und über die Verhängung von internen (Art. 38 ff.) und externen Sanktionen. So kann der Rat nach Art. 21, wenn er eine Verletzung der einschlägigen Gesetze feststellt, eine Frist zur Beseitigung der Verletzung stellen und, sofern darauf nicht reagiert wird, eine Geldstrafe verhängen. Diese Strafe kann bis zu EUR 5.000,00 für natürliche Personen und 0,5-5 Prozent des Jahresumsatzes einer juristischen Person betragen, wobei der Gesamtbetrag der Geldbuße für ein Unternehmen die Höhe von EUR 12,5 Mio. nicht überschreiten darf.
Referenzen
- Loi du 17 janvier 2003 relative au statut du régulateur des secteurs des postes et des télécommunications belges
- http://www.bipt.be/GetDocument.aspx?forObjectID=957&lang=fr
- Gesetz über das Statut der Regulierungsinstanz des belgischen Post- und Telekommunikationssektors vom 17. Januar 2003
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.