Spanien

[ES] Wettbewerbsbehörde verhängt Geldstrafe für Monopol bei der Verbreitung audiovisueller Signale

IRIS 2009-7:1/16

Joan Botella

Universitat Autònoma, Barcelona

Am 19. Mai 2009 hat die spanische Comisión Nacional de la Competencia (Nationale Wettbewerbskommission - CNC) gegen Abertis, den größten Signalverbreiter im spanischen audiovisuellen Sektor, „aufgrund seiner offenkundig marktbeherrschenden Stellung in dieser Industrie“ eine Strafe in Höhe von EUR 22,6 Mio. für „etablierte wettbewerbsfeindliche Praktiken im Bereich der DVB-T-Signalverbreitung“ verhängt.

Eine umfassende Analyse dieser Situation muss im Jahr 1988 beginnen, als das Ende des staatlichen Monopols im spanischen Fernsehen dazu führte, dass drei neue kommerzielle Fernsehveranstalter entstanden und die Infrastruktur für die Signalverbreitung privatisiert wurde. Die Verwertung dieser Infrastrukturen wurde einem neuen Unternehmen namens Retevision übertragen, dessen Schwerpunkt eher bei der Telekommunikation als beim audiovisuellen Sektor lag.

Die Eigentumsverhältnisse bei Retevision änderten sich im Laufe der folgenden zehn Jahre mehrfach. Schließlich schloss sich das Unternehmen dem internationalen Telefonkonzern Orange an, und das Geschäft mit dem Transport audiovisueller Signale wurde von der neu gegründeten Firma Abertis übernommen, die wiederum eng mit La Caixa, einem der wichtigsten Finanzunternehmen Spaniens, verbunden war.

Abertis übernahm eine Schlüsselposition als führende Kraft für die Aktivitäten von La Caixa in der Herstellung und insbesondere im Dienstleistungsbereich. In dieser Funktion betreibt Abertis verschiedenartige Dienstleistungen, von mautpflichtigen Autobahnen in Italien bis hin zu Flughäfen und Telekommunikationsdienstleistungen in Lateinamerika, aber auch audiovisuelle Dienste in Spanien, wo das Unternehmen praktisch ein Monopol besitzt. Diese Dienste beinhalten traditionelle analoge Dienste, DVB-T und Satellitenfernsehen (mit Abertis als wichtigstem Anteilseigner sowohl bei Hispasat als auch bei EutelSat).

Dieses Monopol wurde jedoch mit der Einführung von DVB-T in Frage gestellt. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten die nationalen Fernsehveranstalter die Dienste von Abertis ohne weitere Diskussion in Anspruch genommen. Durch die spanische Strategie zur Förderung von DVB-T über regionale und vor allem lokale Dienste entstand ein Flickenteppich von „Mini-Märkten“, die für Abertis zwar zu klein, aber aussichtsreich genug waren, um neue Anbieter auf den Plan zu locken.

Einer dieser neuen Anbieter, Axion, der regionale Betreiber von Breitbanddiensten in Andalusien, beschwerte sich bei der CNC, dass der Inhalt der Vereinbarungen zwischen Abertis und den wichtigsten kommerziellen Sendern einen wirksamen Wettbewerb verhinderten. Die CNC zog zwei wichtige Elemente in Betracht: die überlange Geltungsdauer der von Abertis durchgesetzten Vereinbarungen (die den Fernsehveranstaltern, die Laufzeiten zwischen fünf und zehn Jahren akzeptierten, hohe Rabatte einräumten) und die sehr hohen Strafen, die diese Vereinbarungen für Fernsehveranstalter vorsehen, die ihren Vertrag vor Ablauf kündigen wollen. Die CNC räumte ein, dass diese beiden Punkte „den Zugang neuer Wettbewerber verhindert haben“ und dass dies in einem erst kürzlich liberalisierten Markt besonders schwer wiegt, in dem alles unternommen werden muss, um einen angemessenen Wettbewerb sicherzustellen.

Abertis kündigte an, gegen diese Entscheidung beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) Berufung einzulegen. Ironischerweise hat das Unternehmen vor dem Luxemburger Gericht auch gegen die Europäische Kommission geklagt, die das Vorgehen der italienischen Regierung gegen den Zusammenschluss von Abertis und Atlanta unterstützt hat.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.