Belgien
[BE] Richtlinie zum ethischen Umgang der Medien mit nutzergenerierten Inhalten
IRIS 2009-7:1/4
Hannes Cannie
Abteilung für Kommunikationswissenschaften/Zentrum für Publizistik, Universität Gent
Am 12. März 2009 veröffentlichte der Vlaamse Raad voor de Journalistiek (flämischer Presserat) eine Richtlinie, wie die Medien (audiovisuelle wie auch Printmedien und das Internet) mit nutzergenerierten Inhalten umgehen sollten. Dieser Presserat ist eine regierungsunabhängige Einrichtung zur Selbstkontrolle, die die journalistische Arbeit in allen flämischen Medien auf Beschwerden aus der Öffentlichkeit hin überwacht; dabei stellt sie sicher, dass die journalistische Ethik eingehalten wird. Er kann auch auf eigene Initiative Richtlinien und Empfehlungen zur Ethik herausgeben. Bislang lag es nicht in der Gewohnheit des flämischen Presserats, die Onlinenachrichtenmedien zu kontrollieren. Diese Richtlinie kann als Schritt betrachtet werden, diese Lücke zu schließen.
Mittels digitaler Medien und des Internets können Nutzer heute leichter Informationen und Kommentare an sogenannte Newsrooms schicken. Der flämische Presserat erinnert in dieser Richtlinie an einige deontologische Grundsätze für die Nutzung dieser Art von Inhalten. Die Richtlinie unterscheidet, wie Nachrichtenmaterial einerseits und Meinungen/Kommentare anderseits zu behandeln sind, wenn beide von Mediennutzern bereitgestellt wurden. Der Begriff „Nachrichtenmaterial“ umfasst unter anderem Belege, Fotos und Videoaufzeichnungen. In diesem Bereich ist die Richtlinie für alle Medien einschließlich der audiovisuellen Medien relevant. In Bezug auf Meinungen/Kommentare ist die Richtlinie von besonderer Bedeutung für Print- und Onlinenachrichtenmedien.
Nachrichtenmaterial sollte so behandelt und Quellen sollten so von der Redaktion geprüft werden, wie es den traditionellen journalistischen Standards entspricht. Somit ist auch der Newsroom verantwortlich für veröffentlichtes Nachrichtenmaterial.
Hinsichtlich der Meinungen/Kommentare in Diskussionsforen, liegt die vorrangige Verantwortung jedoch bei den Verfassern. Das Medium, welches die Beiträge veröffentlicht, ist deontologisch jedoch mitverantwortlich für eine sorgfältige Steuerung des Forums. Im Hinblick auf digitale Diskussionsforen können die Medien diese Verantwortung auf dreierlei Weise angehen: Überprüfung der Zulässigkeit von Kommentaren vor der Veröffentlichung (sogenanntes „pre-monitoring“), Lesen der Kommentare und Auswahl für die Veröffentlichung (sogenannte „aktive Moderation“) oder Bereitstellung der erforderlichen Technik, um schnell und wirksam unangemessenen Inhalt zu entfernen (sogenanntes „post-monitoring“). Um unangemessene Inhalte zu verhindern oder schnell zu entfernen, sind folgende Techniken verfügbar: vorherige Registrierung der Nutzer, eindeutige Ausweisung der Bedingungen für die Nutzung und Empfehlungen auf der Internetseite, Einsatz elektronischer Filterverfahren, Installation einer Möglichkeit, unangemessene Inhalte zu melden, sowie Vorabmoderation und ständige Überwachung von Diskussionen zu heiklen Themen.
Anonyme Beiträge sollten nur in Ausnahmefällen veröffentlicht werden. Auf jeden Fall muss der Newsroom Zugang zur Identität des Bereitstellers haben.
Referenzen
- Richtlijn over de omgang van de pers met gebruikersinhoud
- http://www.rvdj.be/pdf/aanbeveling_gebruikersinhoud.pdf
- Richtlinie zum Umgang der Medien mit nutzergenerierten Inhalten
- Judgment by the European Court of Human Rights (Second Section), case of Kenedi v. Hungary, Application no. 31475/05, 26 May 2009, available at:
- https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-92663
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.