Slowenien

[SI] Dokument zur Selbstkontrolle von Mobilfunkbetreibern

IRIS 2009-6:1/30

Renata Šribar

Fakultät für Sozialwissenschaften der Universität Ljubljana und Zentrum für Medienpolitik des Friedensinstituts Ljubljana

Am 31. März 2009 unterzeichneten die slowenischen Mobilfunkbetreiber die Samoregulacijski kodeks ravnanja operaterjev mobilnih elektronskih komunikacijskih storitev o varnejši rabi mobilnih telefonov s strani otrok in mladoletnih do 18. leta (ethischen Selbstkontrollregeln für die Handhabung der mobilen elektronischen Kommunikationsdienste in Bezug auf eine sicherere Nutzung durch Jugendliche unter 18 Jahren).

Das Dokument zur Selbstkontrolle wurde mit Verweis auf den „Europäischen Rahmen für die sicherere Benutzung von Mobiltelefonen durch Kinder und Jugendliche“ (die Leitlinien für Selbstkontrolle von GSM Europe , einer Interessengruppe des Mobilfunkfachverbands GSM Association ) formuliert, der am 6. Februar 2007 von den europäischen Mobilfunkbetreibern und Diensteanbietern vereinbart wurde. Der slowenische Kodex wurde von Vertretern der slowenischen Betreiber Debitel, Mobitel, Si.mobil d.d., Tušmobil, T-2 und IZI mobil verabschiedet. Dieser Selbstkontrollrahmen wurde von Gospodarska zbornica Slovenije - Združenje za informatiko in telekomunikacije (slowenische Industrie- und Handelskammer, Branchenvereinigung für Informatik und Telekommunikation) unterstützt.

Die vorgeschlagene Klassifizierung bezieht sich auf Jugendliche unter 18 Jahren als der sozialen Gruppe, für die schädliche Inhalte ungeeignet sind. Schädliche Inhalte werden definiert als Inhalte gewalttätiger, gefährlicher, erotischer und/oder sexueller Natur. Das Dokument besagt, dass Inhalte gegenüber denjenigen für Erwachsene abzugrenzen sind, wie sie in der Fortsetzung der Selbstkontrollregeln, also im weiteren Teil des Dokuments mit dem Titel Priročnik s smernicami za razvrščanje vsebin za odrasle (Leitlinien für die Klassifizierung von Inhalten für Erwachsene) beschrieben werden. Somit dürfen mobile Inhalte, die sich an Erwachsene richten, nur nach schriftlicher Abstimmung mit den Kunden des Betreibers zugänglich sein. In Bezug auf den Jugendschutz verlangt der Kodex, dass Mobilfunkbetreiber die Inhalte in zwei Kategorien einteilen: Inhalte, die ohne schädliche Folgen zugänglich sein können, und Inhalte, die ausschließlich für Erwachsene geeignet sind. Schädliche Inhalte sind eindeutig zu kennzeichnen und sollten „angemessen zugänglich“ sein. Des Weiteren heißt es, die Kontrollmechanismen könnten nach den vorhandenen technischen Anlagen jedes einzelnen Betreibers variieren, der Kodex sei aber dessen ungeachtet von allen einzuhalten.

Hilfe für Eltern wird versprochen durch Überwachung und technischen oder vergleichbaren Schutz für ihre Kinder, da die Betreiber verpflichtet sind, eine sichere Umgebung in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen der Informations- und Kommunikationstechnologien bereitzustellen. Das letzte Themengebiet des Dokuments zur Selbstkontrolle ist die Forderung nach Bewusstseinsförderung, Information und Beratungsdienstleistungen für Eltern.

Jeder Betreiber muss angemessene Informationen zum Jugendschutz auf seiner Homepage veröffentlichen.


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.