Spanien
[ES] Unterstützung für DTT-Bezahldienste
IRIS 2009-6:1/17
Trinidad García Leiva
Universität Carlos III, Madrid
Im April veröffentlichte das Ministerio de Industria, Turismo y Comercio (spanisches Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel - MITYC) eine Pressemitteilung mit der Ankündigung, landesweite kommerzielle Rundfunkveranstalter, die an einer Bereitstellung von DTT-Bezahldiensten interessiert seien, könnten einfach eine Änderung ihrer Lizenzbedingungen beantragen, die ihnen dies dann ab diesem Zeitpunkt gestatte. Im Dokument heißt es jedoch dennoch im Folgenden, dass die endgültige Genehmigung davon abhänge, dass der Consejo de Ministros (Ministerrat) einen Vorabbericht seines Beirats, des Consejo de Estado , billigt.
Die Ankündigung war relativ umstritten, da von der Regierung erwartet wird, dass sie eine Vorlage eines allgemeinen audiovisuellen Gesetzes für das Parlament erarbeitet. Auf jeden Fall gab das Ministerium eine Erinnerung heraus, dass jeder von der Einführung und Umsetzung dieser neuen Dienste Betroffene die Bestimmungen für zugangskontrollierte Dienste einhalten muss, wie sie im königlichen Erlass 2296/2004, einer Verordnung, die die Telekommunikationsgesetzesvorlage näher ausführt, die 2003 den neuen EG-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation (siehe IRIS 2003-6: 12) in spanisches Recht umsetzte, sowie im Gesetz 21/1997 über die Ausstrahlung von Sport- und sonstigen Veranstaltungen von nationalem Interesse (siehe IRIS 1997-8: 12) festgelegt sind.
Die Pressemitteilung weist darüber hinaus darauf hin, dass DTT-Bezahldienste sowohl den Bürgern als auch privaten Fernsehbetreibern und Herstellern von Endverbrauchergeräten zugutekommen werden. Während die Bürger besseren Zugang zu Inhalten und die Rundfunkveranstalter zusätzliche Einnahmequellen neben Werbung erhalten, kann die Elektronikindustrie Nutzen aus der Nachfrage nach neuen Umwandlungseinrichtungen ziehen. Schließlich führt die Pressemitteilung noch an, dass Spanien sich mit diesem Beschluss den Ländern anschließt, die DTT-Bezahldienste bereits genehmigt haben, darunter Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien, Portugal, die Niederlande, Schweden und Finnland.
Referenzen
- A partir de hoy los operadores privados de televisión podrán solicitar la autorización para prestar el servicio de TDT de pago. Nota de prensa, 08/04/2009, Ministerio de Industria, Turismo y Comercio
- http://www.mityc.es/es-es/gabineteprensa/notasprensa/documents/np%20tdt%20pago%2008%2004%2009.pdf
- Ab heute können private Fernsehbetreiber die Genehmigung für den Betrieb von DTT-Bezahldiensten beantragen, Pressemitteilung vom 8. April 2009, Ministerium für Industrie, Tourismus und Handel
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.