Norwegen
[NO] Regierung reagiert auf Straßburger Urteil über politische Fernsehwerbung
IRIS 2009-5:1/30
Ingvil Conradi Andersen
Norwegische Medienbehörde
Das norwegische Verbot politischer Fernsehwerbung bleibt bestehen. Dies erklärte die norwegische Regierung in einer Ankündigung vom 11. März 2009. Weiter hieß es dort, die Regierung wolle gegen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) in der Rechtssache TV Vest AS und Rogaland Pensjonistparti gegen Norwegen (siehe IRIS 2009-3: 2) keine Berufung bei der Großen Kammer des Gerichtshofs einlegen. Die Regierung schlägt vielmehr Änderungen am Aufgabenbereich des öffentlich-rechtlichen Senders Norsk rikskringkasting AS (NRK) vor, um kleinen politischen Parteien den Zugang zu den Fernsehmedien zu ermöglichen.
In seinem Urteil befand der EGMR, dass eine Strafe, die die Statens medieforvaltning (norwegische Medienbehörde - SMF) im Jahr 2003 für die Ausstrahlung eines Wahlkampfspots einer lokalen Partei gegen den Lokalfernsehsender TV Vest verhängt hatte, einen Verstoß gegen Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) darstelle. Die Regierung vertritt die Ansicht, das Urteil beziehe sich nur auf das Verbot für kleine Parteien, die normalerweise nicht in der redaktionellen Wahlkampfberichterstattung der Medien vorkommen. Sie argumentiert daher, das Totalverbot politischer Werbung könne bestehen bleiben, solange entsprechende Maßnahmen getroffen werden, um den Zugang kleiner Parteien zum Fernsehen sicherzustellen.
Die Regierung will dies durch strengere Verpflichtungen für den NRK zur redaktionellen Berichterstattung über kleine Parteien erreichen. In ihrem Bericht Nr. 18 (2008-2009) an das Storting (norwegisches Parlament) schlägt die Regierung Änderungen am NRK- plakat (Verpflichtungserklärung des NRK) vor, das die allgemeinen Prinzipien der Programmaktivitäten des NRK und seine Verpflichtungen als öffentlich-rechtlicher Sender festlegen. Der erste Punkt der Erklärung trägt den Titel „Unterstützung und Stärkung der Demokratie“. Punkt (1)(b) lautet wie folgt: „Der NRK soll die öffentliche Diskussion fördern und seinen Teil dazu beitragen, dass die gesamte Bevölkerung ausreichende Informationen erhält, um sich aktiv an demokratischen Prozessen beteiligen zu können.“ Um kleinen Parteien Zugang zu verschaffen, schlägt die Regierung nun folgenden Zusatz vor: „Der NRK bietet eine breite und ausgewogene Berichterstattung über politische Wahlen. Alle Parteien und Wahllisten ab einer bestimmten Größe werden auf normale Weise in der redaktionellen Wahlberichterstattung berücksichtigt“.
Die Regierung unterstrich jedoch in ihrem Bericht, dass nicht allen Parteien und Wahllisten die redaktionelle Berichterstattung garantiert wird und dass die Änderung keine Pflicht zur Gleichhandlung zur Folge habe. Wie bei allen anderen öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen habe der Generaldirektor als Chefredakteur des NRK sicherzustellen, dass der Sender seine Aufgaben erfüllt. In Norwegen überwacht die Medietilsynet (norwegische Medienbehörde), ob die öffentlich-rechtlichen Sender ihren Verpflichtungen nachkommen, aber die Behörde darf gegen den NRK, im Gegensatz zu den kommerziellen öffentlich-rechtlichen Sendern, keine Strafe für die Verletzung seiner Verpflichtungen verhängen.
Daher hat sich die Regierung nicht für die Regulierung sogenannter parteipolitischer Sendungen entschieden, die in vielen anderen europäischen Ländern anzutreffen sind und die den Parteien freie Sendezeit zur Verfügung stellen, um ihre Programme vorzustellen, manchmal auch in Form kurzer Werbespots. Diese Möglichkeit wird jedoch in dem Bericht als eine mögliche Lösung erwähnt, die später eingeführt werden kann, sofern dies für nötig gehalten wird. Es wird erwartet, dass das Parlament die vorgeschlagene Änderung am NRK- plakat noch in diesem Frühjahr verabschiedet.
Die Antwort der Regierung auf das Urteil hat in Norwegen zu einer heißen öffentlichen Diskussion geführt. Medienrechtsexperten und insbesondere Vertreter der Medien argumentieren, das TV-Vest-Urteil mache deutlich, dass ein absolutes Verbot politischer Werbung, wie es in § 3-1 des norwegischen Rundfunkgesetzes vorgesehen sei, eine Verletzung von Art. 10 darstelle. Den Kritikern zufolge müssen die Regeln gelockert werden, statt an dem Totalverbot festzuhalten. Alternativ sollten neue Regelungen verabschiedet werden, die politische Werbung unter gewissen Einschränkungen im Fernsehen ermöglichen. Der Vorschlag zur Änderung des NRK- plakat wurde als wenig hilfreich kritisiert und als inakzeptable Einmischung in die redaktionelle Unabhängigkeit des NRK bezeichnet. Einige Lokalfernsehsender in Norwegen haben im letzten Monat der Regierung die Stirn geboten und Werbung für - kleine wie auch große -Parteien gesendet, die eindeutig unter das Verbot fällt. Die Medienbehörde hat erklärt, sie werde eine unabhängige Bewertung der Frage durchführen müssen, ob die Ausstrahlung dieser Werbesendungen geahndet werden soll oder nicht.
Referenzen
- Fortsatt forbud mot politisk TV-reklame i Norge
- http://www.regjeringen.no/nb/dep/kkd/pressesenter/pressemeldinger/2009/fortsatt-forbud-mot-politisk-tv-reklame-.html?id=548607
- Erklärung des Ministeriums für kulturelle und kirchliche Angelegenheiten
- St. meld. Nr. 18 (2008-2009)
- http://www.regjeringen.no/nb/dep/kkd/dok/regpubl/stmeld/2008-2009/stmeld-nr-18-2008-2009-.html?id=549384
- Bericht Nr. 18 (2008-2009)
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.