Irland
[IE] Rundfunkberichterstattung über Referendumskampagnen
IRIS 2009-5:1/28
Marie McGonagle
School of Law, National University of Ireland, Galway
Der Joint Oireachtas Committee on the Constitution (Gemeinsamer Parlamentarischer Ausschuss für Verfassungsfragen) hat am 9. April 2009 einen Bericht über das nach Art. 46 und 47 der irischen Verfassung vorgeschriebene Volksbefragungsverfahren veröffentlicht. Darin hat der Ausschuss insbesondere die aktuellen Regelungen geprüft, wonach die Öffentlichkeit während einer Referendumskampagne durch den Rundfunk informiert wird. Die aktuellen Regelungen gehen auf ein Urteil des Obersten Gerichts im Fall Coughlan gegen die Broadcasting Complaints Commission (irische Rundfunkbeschwerdekommission - BCC) im Jahr 2000 zurück (siehe IRIS 2000-2: 7). Die Sender fühlten sich als Ergebnis dieses Urteils verpflichtet, den jeweiligen Befürwortern und Gegnern einer zur Wahl stehenden Maßnahme die gleiche Sendezeit einzuräumen und richteten zu diesem Zweck ein „Stoppuhr-System“ ein. Dieses wurde 2008 beim Referendum über den Vertrag von Lissabon zum Streitobjekt (siehe IRIS 2009-3: 13). Der Ausschuss kommt zu dem Schluss, dass die gegenwärtige Regelung unrealistisch und unpraktisch ist. Er vertritt die Auffassung, dass das Urteil im Fall Coughlan in erster Linie parteipolitische Botschaften betraf. Er empfiehlt demzufolge eine Änderung der Rundfunkgesetzgebung, um einen qualifizierten Einsatz von parteipolitischen Werbespots während einer Referendumskampagne zu ermöglichen. Die Sender wären verpflichtet, alle Seiten des Themas in fairer Weise zu behandeln, hätten hierbei aber auch das Recht, eine Reihe von Faktoren zu berücksichtigen - so wie bereits der Fall in der Berichterstattung über das aktuelle Geschehen. Zu diesen Faktoren würden auch die relative Stärke sowie die Stellung der politischen Parteien, verschiedener Interessengruppen und einzelner Mitwirkender zählen. Die für allgemeine Wahlen geltenden Regeln, Praktiken und Grundsätze sollten auch bei Referendumskampagnen Anwendung finden, so der Ausschuss. Der Ausschuss führte im Verlauf seiner Beratungen zahlreiche Anhörungen von interessierten Parteien durch und gab eine Studie über die entsprechenden Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten in Auftrag. Diese ist dem Bericht des Ausschusses im Anhang beigefügt.
Referenzen
- Joint Committee on the Constitution, Second Report: Articles 46 and 47 - Amendment of the Constitution and the Referendum (First Interim Report, 2 April 2009)
- http://www.oireachtas.ie/viewdoc.asp?DocID=11534
- Gemeinsamer Parlamentarischer Ausschuss für Verfassungsfragen, zweiter Bericht: Art. 46 und 47 - Verfassungsänderung und Referendum (erster Zwischenbericht, 2. April 2009)
- “New Broadcasting Legislation Needed to Ensure Media Coverage of Referenda Campaigns is Fairer and More Practical”, 2 April 2009
- http://www.oireachtas.ie/viewdoc.asp?DocID=11515
- Neue Rundfunkgesetzgebung für fairere und praktikablere Medienberichterstattung über Referenden benötigt, 2. April, 2009
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.