Irland
[IE] Schadensersatz für Filmaufnahmen
IRIS 2009-4:1/31
Marie McGonagle & Tracy Murphy
Faculty of Law, National University of Ireland, Galway
Im April 2008 hat ein Gericht eine außergerichtliche Einigung über die Zahlung von EUR 60.000 Schadensersatz an fünf Dubliner Grundschüler wegen Verletzung ihrer Privatsphäre gebilligt. Ihre Bilder waren in nicht erlaubter Weise im preisgekrönten Dokumentarfilm „Deliver Us from Evil“ über einen amerikanischen pädophilen Pfarrer verwendet worden. Die Eltern der Kinder hatten den Regisseur, die Produktionsfirma, den Verleiher, den Bundesstaat Kalifornien und die Schule verklagt. Der Schule wurde volle Schadloshaltung durch die amerikanischen Beklagten zugesichert. Die Produktionsfirma hatte sich 2004 mit der Schule in Verbindung gesetzt, um Filmaufnahmen von spielenden Kindern zu machen, die in einem Dokumentarfilm über den multikulturellen Charakter Irlands gezeigt werden sollten. Die Erlaubnis hierfür wurde unter der Voraussetzung erteilt, dass das Filmmaterial ausschließlich zu diesem Zweck verwendet würde. Das Einverständnis der Eltern wurde nicht eingeholt. 2006 setzte sich die Produktionsfirma erneut mit der Schule in Verbindung, um die Aufnahmen in einem Film über einen pädophilen Pfarrer zu verwenden. Die Genehmigung hierfür wurde von der Schule verweigert. Aufnahmen der Kinder, darunter einige nicht älter als fünf, wurden sowohl im Film als auch im Trailer verwendet, der eine Zeit lang im Internet zu sehen war. Die Kinder konnten im Trailer eindeutig identifiziert werden. Den Anwälten der Kinder ist es gelungen, die Aufnahmen der Kinder aus den Filmkopien in Irland und den USA sowie aus allen DVD-Kopien weltweit entfernen zu lassen.
Referenzen
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.