Montenegro (seit Juni 2006)

[ME] Neues Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk

IRIS 2009-3:1/26

Vojislav Raonic

KRUG Kommunikation & Medien, Montenegro

Das Parlament Montenegros verabschiedete die geänderte Fassung des Gesetzes über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der die Art und Weise der Finanzierung des landesweiten öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters Radio Televizija Crne Gore (RTCG) entscheidend verändert. Nach diesen vom Nationalparlament im Dezember 2008 verabschiedeten Änderungen wird ein fester Betrag von 1,2 Prozent des Jahreshaushalts Montenegros verwendet, um die Kernaktivitäten des Hörfunks und Fernsehens Montenegros zu finanzieren (Art. 16).

Nachdem der größte Telekommunikationsbetreiber des Landes im August 2007 die Erhebung der Rundfunkgebühren für den landesweiten öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalter einstellte, war RTCG ohne Einkommensquelle. Ein Abkommen wurde mit dem Elektrizitätsunternehmen Elektroprivreda Crne Gore AD Nikšić (EPCG) ausgehandelt, das ab 1. Juli 2008 die Rundfunkgebühren zusammen mit seinen Stromrechnungen erhob. Dieses System konnte lediglich 30 Prozent der gesamten Einkünfte generieren, was hauptsächlich daran lag, dass der Rundfunkgebührenanteil der Stromrechnung optional war: Man hatte die Wahl, nicht zu zahlen. Nach einer öffentlichen Debatte, an der die Zivilgesellschaft, Medienvertreter, der öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter sowie internationale Medienfachleute beteiligt waren trat der Gesetzentwurf in Kraft. Während der Debatte wurde Kritik geäußert, dass eine solche Bestimmung die Unabhängigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstalters untergrabe und die Einrichtung eines Staatsfernsehens bedeute. Andererseits wiesen Befürworter der Änderungen darauf hin, dass ein derartiges Finanzierungssystem durch Zuweisung eines fixen Haushaltsanteils weitgehend anerkannte Praxis in Europa und darüber hinaus sei.

Gemäß einem OSZE-Bericht über den Stand der Medienfreiheit in Montenegro ist der Schlüsselfaktor für eine Erfolgsbewertung des Gesetzes das Ausmaß, in dem es zur Nachhaltigkeit von Hörfunk und Fernsehen in Montenegro beitragen und Möglichkeiten der politischen Einflussnahme ausschließen wird. Der Gesetzentwurf schlägt darüber hinaus ein neues Verfahren zur umgehenden Ernennung der Mitglieder des RTCG-Rates vor, wonach dem Parlament eine Kandidatenliste zur Billigung vorgelegt wird.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.