Litauen
[LT] Neue Voraussetzungen für politische Werbung
IRIS 2008-8:1/26
Jurgita Iešmantaitė
Rundfunkkommission Litauen
Am 10. Juni 2008 verabschiedete der Seimas (das litauische Parlament) Änderungen am Gesetz über die Kontrolle und Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen. Sie traten am 21. Juni 2008 in Kraft.
Die Änderungen betreffen größtenteils die Vorschriften zu politischer Werbung in Radio- und Fernsehprogrammen.
Nach dem geänderten Gesetz sollen der litauischen Rechtshoheit unterstehende Rundfunkveranstalter die Ausstrahlung von Werbespots und Filmen über politische Parteien in ihren Radio- und Fernsehprogrammen unterlassen. Zudem verbieten die Vorschriften die kostenlose Verbreitung von politischer Werbung in den Rundfunkprogrammen. Dies steht im krassen Gegensatz zur bisherigen Regelung, die kostenlose politische Werbung ebenso wie Werbespots und Filme über politische Parteien erlaubt.
Es gilt jedoch anzumerken, dass andere Formen als Werbespots und Filme, also beispielsweise Diskussionsforen und Debatten über politische Streitfragen und Parteien, nicht verboten worden sind.
Das geänderte Gesetz führt eine weitere neue Vorschrift ein, der zufolge politische Parteien außerhalb der Wahlkampfzeit selbst politische Werbezeit im Radio und Fernsehen bestellen können. Diese Möglichkeit endet, sobald der Zentrale Wahlausschuss den Beginn der Wahlkampfzeit bekannt gibt. Der Zentrale Wahlausschuss entscheidet über politische Werbung in den landesweiten Rundfunkprogrammen und legt auch für jede politische Partei die Höhe der Werbefinanzen fest. Früher hinderte das Gesetz die Parteien nicht daran, während der Wahlkampfphase Zeiten für politische Werbung in den Rundfunkprogrammen zu buchen.
Die Neuregelung der politischen Werbung hat für viele Diskussionen gesorgt. Die Gegner der Novellierung behaupteten, es werde einerseits die Menge der politischen Schleichwerbung zunehmen und andererseits das Recht beschnitten, für die Wähler wichtige Informationen zu verbreiten
Zu beachten ist, dass die oben genannten Änderungen nicht in Bezug auf das Internet gelten.
Referenzen
- Politinių partijų ir politinių kampanijų finansavimo bei finansavimo kontrolės įstatymas
- http://www3.lrs.lt/pls/inter3/dokpaieska.showdoc_l?p_id=323445
- Gesetz über die Kontrolle und Finanzierung von politischen Parteien und Wahlkampagnen
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.