Europäische Kommission: Grünbuch über kommerzielle Kommunikationen

IRIS 1996-5:1/8

Ad van Loon

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 8. Mai 1996 hat die Europäische Kommission ihr seit langem erwartetes Grünbuch über kommerzielle Kommunikationen im Binnenmarkt verabschiedet, das bereits im November 1992 angekündigt worden war.

Das Grünbuch beruht auf einer umfassenden Untersuchung der relevanten Rechtsvorschriften in den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einer sorgfältigen Marktanalyse und auf Umfragen der Kommission. Die genauen Ergebnisse dieser Untersuchungen befinden sich in einem zu dem Grünbuch gehörenden Arbeitsdokument.

Das Grünbuch beschäftigt sich zwar mit allen möglichen Formen kommerzieller Kommunikationen, ist aber speziell für die Werbung in grenzüberschreitenden Rundfunksendungen und neuen Informationsdiensten (speziell Online-Diensten) von Bedeutung. Diese grenzüberschreitenden Dienste können in ihrer Entwicklung behindert werden, weil sie an die verschiedenen nationalen Regelungen in allen Mitgliedstaaten gebunden sind, in denen sie empfangen werden oder werden können. Die nationalen Rechtsvorschriften auf der Ebene der EU-Mitgliedstaaten beschränken die Möglichkeiten oder den Inhalt der Werbung in der Regel aus Gründen des Allgemeininteresses, z.B. aus Gründen des Jugend-, Gesundheits- und Verbraucherschutzes. Nichtdiskriminierende nationale Regelungen zur Einschränkung der Werbung aus Gründen des öffentlichen Interesses sind nach dem Gemeinschaftsrecht zwar möglich, müssen jedoch gegenüber den angestrebten Zielen die Verhältnismäßigkeit wahren. Die Verwirklichung möglicher anderer Ziele des Allgemeininteresses darf durch sie nicht in unbilliger Weise beeinträchtigt werden. Die Kommission will daher Beschränkungen benennen, die die angestrebten Ziele des Allgemeininteresses wirksam schützen können und die Verhältnismäßigkeit gegenüber möglichen anderen schutzwürdigen Zielen des Allgemeininteresses wahren. Dazu schlägt die Kommission die Gründung eines Ad-hoc-Ausschusses mit Vertretern der Mitgliedstaaten vor, der wirksame und zugleich verhältnismäßige Maßnahmen benennen soll. Außerdem kündigt die Kommission eine Mitteilung an, in der sie einen Mechanismus für die Transparenz von Diensten der Informationsgesellschaft vorschlägt. Ein solcher Mechanismus wäre mit der Verpflichtung der Mitgliedstaaten verbunden, alle anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über ihre Gesetzentwürfe (u.a. für den Bereich der kommerziellen Kommunikationen) zu unterrichten, damit diese sie auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gemeinschaftsrecht hin untersuchen können.

Die Kommission ruft alle interessierten Parteien auf, ihre Meinung zu den Vorschlägen des Grünbuchs bis Ende Oktober einzureichen. Zuschriften sind zu richten an: Margot Fröhlinger, Europäische Kommission, DG XV/E-5, C-107 8/59, Rue de la Loi 200, B-1049 Brüssel, Fax +32 2 2957712, E-Mail E5@dg15.cec.be. Albanien Andorra Österreich Belgien Bulgarien Zyprus Tschech. Republik Dänemarken Estland Finnland Frankreich Deutschland Griechenland Ungarn Island Irland Italien Lettland Liechtenstein Litauen Luxemburg DeJRvMazedonien Malta Moldavien Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien Rußland Sankt Marino Slowakei Slowenien Spanien Sweden Schweiz Türkei Ukraine Vereinigtes Königreich EWG Weißrußland BosnienHerzegovina Kroatien Heiliger Stuhl Israel Monaco Marokko Tunisien


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.