Litauen
[LT] Geldstrafe für Verstoß gegen das Alkoholkontrollgesetz
IRIS 2008-4:1/26
Jurgita Iešmantaitė
Rundfunkkommission Litauen
Am 25. Februar verhängte die Verbraucherschutzbehörde gegen den landesweiten Sender TV3 eine Geldstrafe in Höhe von EUR 580 wegen Verletzung des Alkoholkontrollgesetzes.
Grund für die Strafe war die Live-Übertragung eines Basketballspiels am 9. Januar um 19 Uhr durch TV3. Das Alkoholkontrollgesetz verbietet Alkoholwerbung mit Beteiligung von Sportlern und erlaubt Alkoholwerbung überhaupt nur außerhalb der Zeit zwischen 6 und 23 Uhr.TV3 soll gegen die genannten Bestimmungen des Gesetzes verstoßen haben, indem bei der Live-Übertragung des Spiels Basketballspieler gezeigt wurden, auf deren Trikots sich das Logo der bekannten litauischen Biermarke „ Švyturys “ befand. Dasselbe Logo befand sich auch auf dem Spielfeld und an den Tribünen rundherum.
Zur Verdeutlichung sei angemerkt, dass die Logos von Alkoholprodukten auf dem Fernsehschirm nur innerhalb der Spielszenerie zu sehen waren, sodass der Sender technisch keine Möglichkeit hatte, sie zu blockieren.
Die Verbraucherschutzbehörde, die für die Kontrolle der Bestimmungen zur Alkoholwerbung in den Medien verantwortlich ist, behandelte den Fall jedoch als Gesetzesverstoß. Die aktuelle Fassung des Alkoholkontrollgesetzes (siehe IRIS 2007-8: 15), die am 1. Januar 2008 in Kraft trat, verbietet Alkoholwerbung in Programmen, die von Sendern unter litauischer Rechtshoheit ausgestrahlt werden, in der Zeit zwischen 6 und 23 Uhr.
Tatsächlich war es in diesem Jahr bereits beim Inkrafttreten des Gesetzes zu vielen Diskussionen über die Ausstrahlung von Logos von Alkoholprodukten im Rahmen von Sportsendungen gekommen. Die Hauptfrage war, ob das Zeigen solcher auf Spielfeldern angebrachten Logos bei der Live-Übertragung von Spielen mit traditioneller Werbung gleichzusetzen sei und ob die (mit der Gesetzesänderung) verschärften Vorschriften für solche Werbung gelten solle.
Eine Lösung wurde bisher nicht gefunden. Der Seimas (das Parlament) hat eine Arbeitsgruppe gebildet, die die notwendigen Änderungen im Hinblick auf diese Frage ausarbeiten soll. Ein Vorschlag soll bis 31. März 2008 vorliegen.
Referenzen
- -
- http://www.vartotojoteises.lt/index.php?-2012256899
- Information der Verbraucherschutzbehörde
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.