Rumänien
[RO] CNA-Empfehlung zu Sportübertragungen im Fernsehen
IRIS 2008-1:1/25
Mariana Stoican
Journalistin, Bukarest
In einer Empfehlung vom 22. August 2007 hat die rumänische Regulierungsbehörde für elektronische Medien, der Consiliul Naţional al Audiovizualului (Landesrat für Audiovisuelles - CNA), seine Besorgnis darüber geäußert, dass die Sportnachrichten innerhalb der rumänischen Fernsehprogramme, einschließlich des Programms des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, häufig Berichte über Gewalttätigkeiten in den Fußballstadien, aggressive Äußerungen und vulgäres Verhalten der Fans enthalten.
„Eine exzessive Mediatisierung solch seltener, aber bedauerlicher Ereignisse führt dazu, die für Sportmeldungen insgesamt zur Verfügung stehende Sendezeit zu dominieren.“ Der CNA erinnert daher in seiner Empfehlung vom 22. August 2007 daran, „dass die Nachrichtenprogramme und aktuellen Meldungen die Bestimmungen des Art. 27 Abs. 1 aus dem Codul de reglementare a conţinutului în audiovizual (CNA-Kodex zur Regelung audiovisueller Inhalte, siehe IRIS 2007-4: 19) einzuhalten haben , die dem Schutz Minderjähriger dienen. Der CNA weist in dieser Empfehlung auf den großen Einfluss hin, den erfolgreiche Fußballer und namhafte Sportler durch ihr Benehmen auf Kinder ausüben können, da Minderjährige dazu neigten, das Verhalten ihrer Idole nachzuahmen. Demzufolge empfiehlt der CNA den Rundfunkanbietern, Zurückhaltung bei der Darstellung von Konflikten der Sportwelt in den Medien zu zeigen. Auch seien bei der Übertragung von Sportnachrichten die Zeitfenster einzuhalten, die in entsprechenden Regelungen zum Schutz Minderjähriger vorgesehen sind.
Referenzen
- Recomandarea CNA din 22 august 2007
- http://www.cna.ro/comunicare/comunic/2007/c0822.html
- Empfehlung des CNA vom 22. August 2007
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.