Vereinigtes Königreich

[GB] Filmplakate von der ASA verboten

IRIS 2008-1:1/17

David Goldberg

deeJgee Research/Consultancy

Die britische Advertising Standards Authority (Behörde für Werbestandards - ASA) hat die Verwendung von zwei Werbeplakaten für den Film „Shoot Em Up“ verboten. Zuvor waren 55 Beschwerden mit verschiedenen Begründungen eingegangen. Unter anderem hieß es darin, die Plakate (a) verklärten und verherrlichten bewaffnete Kriminalität, (b) seien taktlos gegenüber den Familien von Opfern bewaffneter Kriminalität, (c) seien anstößig und übermäßig bedrohlich und (d) könnten Kindern Leid bereiten.

Die ASA beriet über die Angelegenheit unter Berücksichtigung verschiedener Regeln (2.2, 5.1, 5.2, 9.1 und 11.1) des Code on Advertising Practice (Kodex für die Werbepraxis). Zwei Plakate wurden aufgrund der Hervorhebung der Waffe, des Gesichtsausdrucks des Schauspielers und der aktionsgeladenen Aufnahme als Verherrlichung von Waffen - im Gegensatz zu einer einfachen Darstellung des Filminhalts - eingestuft. In ihnen wurde ein Verstoß gegen die Regeln 2.2 (soziale Verantwortung) und 11.1 (Gewalt) gesehen. Verstöße gegen die Regeln zu Anstößigkeit und Takt wurden dagegen nicht bestätigt. Mit dem Beschluss wurde angeordnet, dass die beiden Plakate nicht mehr zur Schau gestellt werden dürfen.

Am 21. November veranstaltete die ASA ein Seminar, um über das Thema Gewalt in der Werbung zu diskutieren.


Referenzen




Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.