Ungarn

Europäische Kommission: Kommission zieht Klage gegen Ungarn nach Änderung des Mediengesetzes zurück

IRIS 2007-8:1/41

Reyer van der Vlies

Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam

Im Streit zwischen der Europäischen Kommission und Ungarn ist das Land auf die Forderungen aus Brüssel eingegangen und hat sein umstrittenes Mediengesetz geändert. Die Kommission hatte eine Vorschrift des ungarischen Mediengesetzes beanstandet, die nicht mit der Richtlinie 2002/77/EG vom 16. September 2002 über den Wettbewerb auf den Märkten für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste vereinbar war. Sie machte geltend, dass die Vorschrift den Wettbewerb behindere, da Kabelnetzbetreiber nicht die Möglichkeit haben, ihre Dienste für mehr als ein Drittel der ungarischen Bevölkerung anzubieten. Durch die Aufhebung der Vorschrift im Wege einer Änderung des Mediengesetzes hat die ungarische Regierung verhindert, dass eine Situation entsteht, in der mangelnder Wettbewerb zu höheren Preisen, weniger Innovation und verschlechterter Dienstleistung führt. Durch diesen Schritt ist gewährleistet, dass die Richtlinie eingehalten wird und uneingeschränkte Kommunikationsdienste zur Verfügung stehen.

EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes begrüßte die Entwicklung und erklärte, dass Ungarn „nun die Beschränkungen, die den Kabelfernsehbetreibern durch das Mediengesetz auferlegt wurden, aufgehoben hat. In Ungarn stellen in erster Linie die Kabelfernsehbetreiber Breitbandzugang zum Internet bereit“. Ihrer Auffassung nach bedeutet dies, dass „Kabelfernsehbetreiber ihre Dienste in ganz Ungarn ohne Einschränkung anbieten können und die ungarischen Bürger eine bessere Auswahl an Breitbanddiensten haben“.

Die Europäische Kommission ist der Meinung, dass sich die Konsolidierung des ungarischen Kabel- und Breitbandmarkts nach Aufhebung der umstrittenen Bestimmung fortsetzen wird, und erwartet als natürliche Folge der Maßnahme umfangreiche Investitionen und ein verbessertes Dienstleistungsangebot.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.