Aserbaidschan

Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz: Medienbestimmungen in neuen Länderberichten gegen Rassismus

IRIS 2007-8:1/36

Tarlach McGonagle

Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam

Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) veröffentlichte vor Kurzem vier neue Berichte als Teil ihrer laufenden Beobachtung und Kontrolle von Gesetzen, Strategien und Verfahren zur Bekämpfung von Rassismus in den Mitgliedstaaten des Europarats (zu früheren Berichten siehe IRIS 2006-6: 4 und IRIS 2005-7: 3). Die einzelnen Länderberichte behandeln die Lage in Monaco (erstmals), Aserbaidschan (zum zweiten Mal) sowie Finnland und Irland (beide im Rahmen des dritten Beobachtungszyklus) und enthalten spezielle Empfehlungen in Bezug auf die Medien.

In Bezug auf Monaco empfiehlt die ECRI den staatlichen Stellen: (i) die Gründung eines „unabhängigen Selbstregulierungsgremiums zu fördern, das sich mit Beschwerden gegen die Medien befasst“; (ii) den Entwurf eines Verhaltenskodex für die Medien zu fördern, der auch Themen wie Rassismus und Rassendiskriminierung behandelt; und (iii) „jegliche Initiativen, die die Medien für diese Themen sensibilisieren wollen, zu unterstützen“ (Abs. 52 und 53).

Die Hauptempfehlung der ECRI an Aserbaidschan mit Blick auf die Medien besteht aus einer zweiteiligen Formulierung, die in der Überwachungsarbeit der ECRI immer mehr zum Standard wird, aber in der Regel den Besonderheiten des jeweiligen Landes angepasst (siehe IRIS 2006-6: 4). So empfiehlt sie den staatlichen Stellen:

- „den Medien - ohne Eingriff in deren redaktionelle Unabhängigkeit - nachdrücklich bewusst zu machen, dass sie gewährleisten müssen, dass die Berichterstattung nicht zur Schaffung einer feindseligen und ablehnenden Stimmung gegen Angehörige von Minderheitengruppen, etwa Armenier, Asylsuchende, Flüchtlinge und andere Nicht-Bürger oder Angehörige religiöser oder nationaler Minderheiten, beiträgt“;

- „mit den Medien und Mitgliedern anderer wichtiger Gruppen der Zivilgesellschaft in eine Diskussion einzutreten, wie dies am besten zu erreichen sei“ (Abs. 73).

Dieselbe zweiteilige Empfehlung richtet sich an die finnischen Behörden, allerdings ohne nähere Angabe von bestimmten Gruppen, die unter den Begriff „Minderheitengruppen“ fallen (Abs. 90). Die ECRI empfiehlt ebenfalls, dass die finnischen Behörden „größere Anstrengungen unternehmen, um die Verbreitung rassistischer Materialien über das Internet zu bekämpfen” (Abs. 91).

Die Hauptempfehlung zum Thema Medien in Irland konzentriert sich auf Werte wie Fairness und Gleichgewicht: „Unter vollständiger Wahrung des Prinzips der Meinungsfreiheit und der redaktionellen Unabhängigkeit sollten die Behörden zur Fairness aufrufen, wenn in den Medien Themen wie ethnische Minderheitengruppen, Asylsuchende, Flüchtlinge und Einwanderer behandelt werden“ (Abs. 112).

Ebenfalls ist anzumerken, dass die ECRI allen vier Staaten empfiehlt, baldmöglichst das Zusatzprotokoll zum Cybercrime-Übereinkommen zu ratifizieren, in dem es um die Kriminalisierung rassistischer und fremdenfeindlicher Handlungen geht, die mittels Computersystemen begangen werden.


Referenzen

  • „Europarat: Berichte über Rassismus in Aserbaidschan, Finnland, Irland und Monaco“, Pressemitteilung vom 24. Mai 2007

  • ECRI-Berichte über Monaco, Aserbaidschan, Finnland und Irland, verabschiedet am 15. Dezember 2006

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.