Griechenland

[GR] Massenmedienunternehmen/öffentliche Aufträge: nationale Gesetzgebung ruft Reaktion der Europäischen Kommission hervor

IRIS 2007-5:1/19

Alexandros Oikonomou

Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat

Die Europäische Kommission hat beschlossen, Griechenland vor dem Europäischen Gerichtshof zu verklagen. Die Kommission ist der Auffassung, dass mit dem griechischen Ministererlass Nr. 24014/2005 über notwendige Nachweise für die Anwendung des Gesetzes Nr. 3310/2005 in der durch das Gesetz Nr. 3414/2005 geänderten Fassung - über Bieter mit „Verbindungen“ zu Massenmedienunternehmen - neue Gründe für den Ausschluss von öffentlichen Aufträgen in Griechenland eingeführt werden. Dieser Ausschluss sei mit dem Gemeinschaftsrecht nicht vereinbar. Die Vorschrift sieht vor, dass Medienmarktteilnehmer und andere „damit verbundene“ Personen obligatorisch und systematisch eine Reihe von Registerauszügen sowie weitere Bescheinigungen und Erklärungen vorlegen müssen. Andernfalls werden sie aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Der Erlass verstoße gegen Art. 51 der Richtlinie 2004/17/EG und Art. 44 der Richtlinie 2004/18/EG, weil durch die Einschaltung des griechischen Ethniko Symvoulio Radiotileorasis (Nationaler Rundfunkrat - ESR, eine unabhängige Behörde, die für die Regulierung von Medienunternehmen zuständig ist, aber keine Ausschreibungen öffentlicher Aufträge durchführt) ein neuer Ausschlussgrund geschaffen werde. Falls ein Bieter es versäumt, die notwendigen Nachweise beim Nationalen Rundfunkrat einzureichen, lehnt dieser den Antrag ab, und der Bieter kann den ausgeschriebenen Auftrag nicht mehr erhalten. Anzumerken ist, dass diese Verletzung der EG-Bestimmungen in Kürze im Zuge einer Überarbeitung der Verfassung durch das griechische Parlament behoben werden soll.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.