Italien

[IT] Neue Verordnung zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet

IRIS 2007-4:1/26

Marina Benassi

Rechtsanwalt

Das italienische Kommunikationsministerium unterzeichnete kürzlich eine neue Verordnung zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet, die die Internetdienstanbieter verpflichtet, Seiten, die rechtswidrigen Inhalt zeigen, binnen sechs Stunden nach Aufforderung durch die zuständige Behörde, das Centro Nazionale per il contrasto della pedopornografia sulla rete Internet (Nationales Zentrum zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet), zu sperren. Diese Behörde wurde durch ein früheres Gesetz (2006) eingerichtet und ist im Rahmen der Post- und Kommunikationspolizei, einer Sondereinheit der italienischen Polizeikräfte, tätig. Aufgabe des Zentrums ist es, Informationen zu sammeln und Hinweise aus der Bevölkerung und/oder von anderen Einrichtungen auf Internetseiten mit kinderpornografischen Inhalten zusammenzutragen. Das neue Gesetz setzt eine Frist von 60 Tagen ab seiner Veröffentlichung im italienischen Amtsblatt, innerhalb derer die Anbieter von Internetdiensten geeignete Systeme installieren müssen, die gewährleisten, dass Seiten mit kinderpornografischen Inhalten umgehend gesperrt und innerhalb der vorgegebenen Sechs-Stunden-Frist unkenntlich gemacht werden können. Eine weitere Frist von 120 Tagen nach der Veröffentlichung im Amtsblatt wurde den Anbietern von Internetdiensten gewährt, um weitere Systeme zu installieren, die ihnen auch einen Eingriff auf IP-Adressen-Ebene ermöglicht, sodass die Anbieter ganze Verkettungen von illegalen Netzen statt lediglich einzelner Internetseiten sperren können. Die neue Verordnung wurde am 29. Januar 2007 im Amtsblatt veröffentlicht. Mit dieser Verordnung will der italienische Gesetzgeber die Instrumente weiter verbessern, die der Polizei und der Verwaltung zur Verfügung stehen, um die zunehmende Kinderpornografie zu bekämpfen.


Referenzen

  • Decreto interministeriale - requisiti tecnici degli strumenti di filtraggio che i fornitori di connettività alla rete Internet devono utilizzare al fine di impedire l'accesso ai siti segnalati dal Centro nazionale per il contrasto della pedopornografia, Gazzetta Ufficiale n. 23, 29 gennaio 2007
  • http://www.comunicazioni.it/it/DocSupp/1177/pedopornografia.pdf
  • Verordnung zur Bekämpfung von Kinderpornografie im Internet, Amtsblatt Nr. 23 vom 29. Januar 2007

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.