Slowakei

[SK] Änderung zum Rundfunk- und Weiterverbreitungsgesetz

IRIS 2007-3:1/29

Jana Markechová

Anwaltskanzlei Markechova

Das slowakische Parlament hat kürzlich eine Änderung zum Rundfunk- und Weiterverbreitungsgesetz Nr. 308/2000 (Gesetzessammlung) verabschiedet. Die Gesetzesänderung wurde unter der Nr. 13/2007 veröffentlicht und trat am 1. Februar 2007 in Kraft.

Die Änderung sieht vor, dass Werbung und Teleshopping nicht in größerer Lautstärke als die Programmteile direkt vor oder nach solchen Spots ausgestrahlt werden dürfen. Diese Bestimmung gilt auch für audiovisuelle Elemente, die Werbung und Teleshopping von anderen Programmteilen trennen.

Diese Änderung soll die Belästigung von Zuschauern unterbinden, die Rundfunkprogramme und andere für öffentlichen Empfang bestimmte akustische, visuelle oder audiovisuelle Informationen aufnehmen. Die Änderung wurde als notwendig betrachtet, da mehrere Rundfunkveranstalter in der Vergangenheit dazu neigten, die Lautstärke während Werbespots und Ankündigungen zum Programmsponsor anzuheben, und dadurch störende Effekte während der Sendung vor der Werbung verursachten. Nach dem neuen Gesetz ist ein Rundfunkveranstalter nun verpflichtet sicherzustellen, dass die Lautstärke während der Ausstrahlung von Werbung und audiovisuellen Trennelementen zwischen Werbung oder Teleshopping und anderen Programmteilen wie auch Ankündigungen zum Programmsponsor nicht angehoben wird.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.