Armenien

Ministerkomitee: Medienspezifische Bestimmungen in neuen Entschließungen über Minderheiten

IRIS 2007-3:1/6

Tarlach McGonagle

Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam

Zu Beginn des Jahres 2007 hat das Ministerkomitee des Europarats (MK) fünf länderspezifische Entschließungen im Zusammenhang mit dem Zweiten Überwachungszyklus zum Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten verabschiedet. Die Entschließungen enthalten eine Reihe von Bestimmungen für die (audiovisuellen) Medien (zu ähnlichen Bestimmungen in früheren länderspezifischen Entschließungen siehe IRIS 2006-2: 4).

Für Finnland merkt das MK an, dass Radiosendungen in Minderheitensprachen, „obwohl sie ein begrenztes Zielpublikum haben, ein wichtiges Mittel für die Förderung und den Schutz von Minderheitenkulturen geworden sind“. Es stellt außerdem fest, dass „der öffentlich-rechtliche Rundfunk in der Minderheitensprache weiterentwickelt werden muss, um der bestehenden Nachfrage unter anderem nach Kinderprogrammen in den samischen Sprachen nachzukommen“. Über konkrete Empfehlungen werden die finnischen Behörden dazu aufgefordert, „die weitere Entwicklung minderheitensprachlicher Medienproduktionen zu fördern und durch eine Prüfung sicherzustellen, dass das bestehende Beihilfesystem der besonderen Situation minderheitensprachlicher Printmedien Rechnung trägt“.

Für Malta und San Marino gibt das MK keine Kommentare oder Empfehlungen ab, die sich speziell auf die (audiovisuellen) Medien beziehen.

Für Deutschland führt das MK die Radiosendungen für Friesen in Niedersachsen als eine positive Entwicklung an, während die häufige Diskriminierung und Stigmatisierung der Sinti und Roma in den Medien als bedenklich eingestuft wird. Außerdem wird empfohlen, dass die Behörden „Anstrengungen unternehmen, um den Zugang von Angehörigen nationaler Minderheiten zu den Medien und ihre Darstellung in den Medien, insbesondere den öffentlich-rechtlichen, zu verbessern“.

In Bezug auf Armenien wurden zwei wichtige Empfehlungen für die Medien an die Behörden gerichtet, nämlich „weitere Maßnahmen zur Sensibilisierung von Öffentlichkeit, Politikern und Medien für nationale Minderheiten zu ergreifen“ und „Möglichkeiten zu finden, um die Teilnahme von Minderheiten an den Medien zu erhöhen und gesetzliche Hürden für die Ausstrahlung öffentlich-rechtlicher Radio- und Fernsehsendungen in Minderheitensprachen zu beseitigen“.

Die Umsetzung des Rahmenübereinkommens durch die staatlichen Parteien wird vom MK und vom Beratenden Ausschuss für das Rahmenübereinkommen überwacht. Ein System regelmäßiger Berichte aus den einzelnen Staaten bildet die Grundlage für das Überwachungsverfahren. Die Stellungnahmen des Beratenden Ausschusses sind naturgemäß detaillierter als die daraus folgenden Entschließungen des Ministerkomitees.


Referenzen

  • Resolution ResCMN(2007)1 on the implementation of the Framework Convention for the Protection of National Minorities by Finland, 31 January 2007
  • http://www.coe.int/T/E/human_rights/minorities/
  • Entschließung ResCMN(2007)1 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Finnland, 31. Januar 2007

  • Resolution ResCMN(2007)2 on the implementation of the Framework Convention for the Protection of National Minorities by Malta, 31 January 2007
  • http://www.coe.int/T/E/human_rights/minorities/
  • Entschließung ResCMN(2007)2 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Malta, 31. Januar 2007

  • Resolution ResCMN(2007)3 on the implementation of the Framework Convention for the Protection of National Minorities by San Marino, 31 January 2007
  • http://www.coe.int/T/E/human_rights/minorities/
  • Entschließung ResCMN(2007)3 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in San Marino, 31. Januar 2007

  • Resolution ResCMN(2007)4 on the implementation of the Framework Convention for the Protection of National Minorities by Germany, 7 February 2007
  • http://www.coe.int/T/E/human_rights/minorities/
  • Entschließung ResCMN(2007)4 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Deutschland, 7. Februar 2007

  • Resolution ResCMN(2007)5 on the implementation of the Framework Convention for the Protection of National Minorities by Armenia, 7 February 2007
  • http://www.coe.int/T/E/human_rights/minorities/
  • Entschließung ResCMN(2007)5 über die Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Armenien, 7. Februar 2007

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.