Niederlande

[NL] Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft reagiert auf drei Berichte

IRIS 2006-10:1/25

Joost Schmaal

Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam

Mit einem Erklärungsschreiben an das Parlament reagierte der Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft auf die Erkenntnisse aus drei Studien, die kürzlich abgeschlossen wurden. Die erste Studie ist ein Bericht von TNO (einer unabhängigen Forschungseinrichtung) zur Zukunft von Werbung in einer digitalen Fernsehlandschaft. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass private und öffentlich-rechtliche Rundfunkveranstalter zur Wahrung ihres gegenwärtigen Standes und Einflusses ihre Tätigkeiten auf digitale Dienste wie Video-on-Demand und Suchmaschinen ausweiten sollten. TNO prognostiziert, dass traditionelle Fernsehwerbung noch für einige Jahre die wichtigste Einnahmequelle bleiben, auf lange Sicht jedoch gegenüber Internetwerbung an Boden verlieren wird. Die Werbeeinnahmen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würden jedoch stabil bleiben.

Der Minister reagierte optimistisch auf diese Erkenntnisse. Die stabilen Werbeeinnahmen trügen zur Kontinuität des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bei. Man wolle dem Rat von TNO folgen und einen Teil der jährlichen öffentlich-rechtlichen Werbeeinnahmen für die Entwicklung und Stärkung neuer Aktivitäten im Internet reservieren.

Die zweite Studie wurde von der niederländischen Medienbehörde erstellt und befasst sich mit der Regulierung des niederländischen Privatfernsehmarkts. Die Medienbehörde berichtet in erster Linie über die Stellung privater Rundfunkveranstalter im Hinblick auf internationale Regelungen. Sie befasst sich mit der gegenwärtigen Situation, in der der eine Rundfunkveranstalter (RTL) von Luxemburg aus arbeitet, wo er weniger strengen Regelungen unterliegt, und die beiden anderen Rundfunkveranstalter (SBS und TALPA) von den Niederlanden aus arbeiten und somit den strengeren niederländischen Gesetzen unterliegen. Dies führt zu einer besseren Verhandlungsposition für RTL und verschafft dem Sender somit einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern. Die Medienbehörde rät zur Abschaffung einiger der strengeren Regelungen, sodass das Mediengesetz den Mindeststandards des luxemburgischen Rechtssystems entspricht (siehe IRIS 2006-9: 18).

Die Antwort des Ministers besagt, dass bereits Schritte unternommen wurden, dieses Problem zu lösen. Ein Änderungsentwurf werde gerade erarbeitet, Gespräche mit den Rundfunkveranstaltern über eine Erweiterung der Werbemöglichkeiten dauerten an. Weitere Änderungen könnten eingeführt werden, wenn die Revision der europäischen Fernsehrichtlinie abgeschlossen sei.

Die letzte Studie behandelt die Zusammenarbeit zwischen öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkveranstaltern. Eine der Empfehlungen dieses Berichts des Centrum voor Intellectueel Eigendomsrecht (Zentrum für das Recht des geistigen Eigentums - CIER) besteht in der Erarbeitung von Regelungen hinsichtlich der Nebenaufgaben von öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern. Die meisten Empfehlungen befassen sich mit der Anwendung des Mediengesetzes durch die Medienbehörde. Die Wissenschaftler zögern, das Mediengesetz zu ändern, da Änderungen der strategischen Leitlinien der Medienbehörde zu denselben Ergebnisse führen können - sogar schneller. Diese Änderungen sollten vorrangig die Möglichkeiten von Titelsponsoring und Merchandising betreffen. Schließlich könne eine öffentlich-private Zusammenarbeit zu mehr Einnahmen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk führen und sollte daher gefördert werden.

Der Minister erklärte dazu, die Medienbehörde sei bereit, ihre Strategie zu ändern, um die Möglichkeiten einer öffentlich-privaten Zusammenarbeit erweitern zu können. Das Mediengesetz ermöglicht Sponsoring von öffentlich-rechtlichem Rundfunk nur unter strengen Auflagen. Nach den Worten des Ministers sind private Rundfunkveranstalter nicht an derartige Regeln gebunden und somit frei, mit anderen privaten Parteien zusammenzuarbeiten. Gegenwärtig sind öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern Merchandising-Aktivitäten untersagt. Da der Minister jedoch der Ansicht ist, Merchandising bringe nicht nur Einnahmen, sondern könne ein Programm auch stärken, sollte es im Hinblick auf Sport-, Kultur- und Wohltätigkeitsprogramme erlaubt werden. Die Medienbehörde wird ihre strategischen Leitlinien überprüfen, um dies zu gestatten.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.