Irland
[IE] Beschwerde gegen Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
IRIS 2006-9:1/33
Marie McGonagle
School of Law, National University of Ireland, Galway
Ende 2005 fügte der Justizminister mit einer nachträglichen Änderung des Criminal Justice (Terrorist Offences) Bill (Strafjustizgesetz zur Terrorismusbekämpfung) eine Bestimmung ein, wonach Telekombetreiber verpflichtet sind, ihre Daten über Telefon-, Handy- und Faxanrufe über einen Zeitraum von drei Jahren aufzubewahren. Davor war die gleiche Verpflichtung auf Anordnung der Regierung auferlegt worden, vorgeblich im Rahmen eines Gesetzes von 1983 und nicht offen aufgrund eines speziellen Gesetzes. Die fehlende Transparenz und der Umfang der Aufbewahrungspflicht hinsichtlich der Dauer und der Art der aufzubewahrenden Daten wurden immer wieder vom jeweiligen Data Protection Commissioner (den Datenschutzbeauftragten - siehe IRIS 2002-4: 14), von Internetprovidern, von Digital Rights Ireland (Digitale Rechte Irland - DRI) sowie von Wissenschaftlern und den Medien kritisiert. Die Argumente reichen von der Unangemessenheit und Gefahr, die mit dem Besitz von Daten für allfällige polizeiliche Ermittlungen verbunden sind, über den möglichen Missbrauch von anonymisierten Daten und das Fehlen von Sicherheitsmechanismen bis zu den fehlenden technischen Möglichkeiten für die Umsetzung der Bestimmungen, nach denen enorme Datenmengen aufbewahrt werden müssen, weil nicht zwischen verschiedenen Arten der Information unterschieden werden kann. Weitere Argumente der Kritiker sind die Kosten, die Notwendigkeit des Schutzes des privaten Charakters und der Integrität der Kundendaten und die Befürchtung, dass der Wesensgehalt der Bestimmungen und die Art ihrer Einführung einen deutlichen Schritt in Richtung Überwachungsstaat darstellen. Besorgt äußerte sich die Bürgerrechtsorganisation DRI auch über die Bestimmungen des Criminal Justice (Mutual Assistance) Bill (Strafjustizgesetz zur Amtshilfe), wonach vorgesehen ist, ein technisch überholtes Gesetz (das Interception of Postal Packets and Telecommunications Messages (Regulation) Act 1993 - Gesetz über die Überwachung von Postpaketen und Fernmeldenachrichten) für Amtshilfeersuchen anderer Staaten anzuwenden. Ende Juli 2006 forderte DRI den Staat ultimativ auf, die Sammlung der Daten einzustellen, anderenfalls würde er mit der Begründung verklagt werden, dass die Aufbewahrung und Speicherung der Daten gegen das in der Verfassung (Artikel 40.3.1) verankerte Recht der Bürger Irlands auf Privatsphäre verstößt. Die Regierung selbst legte - trotz ihrer grundsätzlichen Befürwortung der Aufbewahrung - am 9. Juli 2006 vor dem Europäischen Gerichtshof Beschwerde gegen die Richtlinie 2006/24/EG ein. Sie machte hierbei nach Artikel 230 des EG-Vertrags verfahrensrechtliche Gründe geltend und argumentierte, dass hier der Mechanismus eines einstimmig von allen Mitgliedstaaten herbeigeführten Rahmenbeschlusses hätte angewendet werden müssen.
Referenzen
- Criminal Justice (Terrorist Offences) Act 2005
- http://www.oireachtas.ie/documents/bills28/acts/2005/a0205.pdf
- Strafjustizgesetz zur Terrorbekämpfung
- Criminal Justice (Mutual Assistance) Bill 2005
- http://www.oireachtas.ie/viewdoc.asp?DocID=4699
- Strafjustizgesetz zur Amsthilfe von 2005
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.