Niederlande
[NL] Empfehlungen für Wettbewerbsgleichheit im niederländischen Privatfernsehmarkt
IRIS 2006-9:1/29
Joost Schmaal
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Im Mai 2006 hat die niederländische Medienbehörde ihren Bericht über die Regulierung des niederländischen Privatfernsehmarkts veröffentlicht. In diesem Bericht untersucht die Medienbehörde den derzeitigen hochgradig wettbewerbsintensiven Privatfernsehmarkt und kommt zu dem Schluss, dass es keine gleichen und fairen Wettbewerbsbedingungen gibt, da nicht alle Wettbewerber nach gleichen Standards behandelt würden. Grund hierfür ist, dass einer der drei Wettbewerber, RTL Nederland, eine luxemburgische Rundfunklizenz hat und somit unter die Rechtshoheit des Großherzogtums Luxemburg fällt, während die übrigen Sender dem niederländischen Recht unterliegen.
Zwar haben sowohl die Niederlande als auch Luxemburg die Richtlinie Fernsehen ohne Grenzen umgesetzt, doch haben die niederländischen Behörden in einigen Bereiche strenge Regelungen eingeführt. Dies hat zu einer Situation geführt, die es dem Sender RTL, dessen Programm sich ausschließlich an ein niederländisches Publikum wendet, ermöglicht, sich gewissen Verpflichtungen zu entziehen, die den niederländischen Wettbewerbern SBS und Talpa auferlegt werden. Ein Beispiel hierfür ist, dass RTL nicht an die Quoten für Programme in holländischer Sprache gebunden ist. Eine weitere wichtige Konsequenz aus dieser unterschiedlichen rechtlichen Stellung ist, dass RTL über deutlich mehr Möglichkeiten im Bereich der Werbung verfügt. Im Gegensatz zu den anderen Sendern darf RTL innerhalb seiner Sendungen Tafeln mit Werbeslogans zeigen und auch mehr Werbung während eines Spielfilms ausstrahlen. Dadurch erlangt RTL einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber seinen Wettbewerbern.
Um für fairere Wettbewerbsbedingungen zu sorgen, empfiehlt die Medienbehörde die Einführung verschiedener Bestimmungen, mit denen die Auflagen für kommerzielle Rundfunksender aus dem Mediengesetz gelockert werden sollen. Durch die Abschaffung der in manchen Punkten strengeren Regelungen würde das Gesetz die Mindestanforderungen der EU-Richtlinie erfüllen und somit mehr dem System in Luxemburg ähneln. Der Medienbehörde ist allerdings bewusst, dass eine Anpassung der Mediengesetzgebung allein nicht die Unterschiede in der Auslegung derselben beseitigen kann. Aus diesem Grund unterstreicht die Medienbehörde die Bedeutung einer Überprüfung der Kriterien zur Rechtshoheit in Verbindung mit der anstehenden Überarbeitung der Richtlinie. Da dieses Problem in mehr als 13 EU-Staaten besteht, erklärt die Medienbehörde, dass „der europäische Gesetzgeber möglicherweise die Notwendigkeit einer Änderung der Kriterien zur Rechtshoheit erkennt, da nun zunehmend deutlich wird, dass die Angelegenheit kein Einzelfall in Europa ist".
Referenzen
- Rapport van het Commissariaat voor de Media
- https://zoek.officielebekendmakingen.nl/kst-29692-15-b2.pdf+NMA+rapport+over+de+regulering+van+de+Nederlandse+commerci%C3%ABle+tv-markt.mei+2006&hl=nl&gl=nl&pid=bl&srcid=ADGEESiK8pzxpyDclnfsIba6LR1-Xmelz_x8D6O4G9O30PqHMmBIpNL1sAg3kBa0xGSYuWficE3MJrYpWGETn0R_4m-SgQewGdfq1iY-UGhF-bsutIJ2HjUURHuk6ja4xhxK5LkYDfEG&sig=AHIEtbRmuxEv6YA5qiBmKJSo96A1_Z7QaQ
- Bericht des niederländischen Medienbehörde
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.