Irland

[IE] Neue Medienleitlinien für die Berichterstattung über Selbstmord

IRIS 2006-9:1/24

Marie McGonagle

School of Law, National University of Ireland, Galway

Am 20. Juni 2006 gab das National Office of Suicide Prevention (Nationale Büro für Selbstmordprävention), welches Teil der Gesundheitsbehörden ist, neue Leitlinien für die Medienberichterstattung über Selbstmord heraus. Die Leitlinien wurden von Fachleuten und Selbsthilfegruppen wie den Samaritern und der Irish Association of Suicidology (Irischen Vereinigung für Suizidologie) entwickelt und sollen eine verantwortliche Berichterstattung über Selbstmorde fördern und das Risiko von Nachahmungstaten, die in Irland schätzungsweise 6 % aller Selbstmorde ausmachen, verringern. Die wesentlichen Bestimmungen sollen verhindern, dass Selbstmord verherrlicht oder sensationsheischend dargestellt wird. Zudem sollen sie, um mit dem für Fragen der seelischen Gesundheit zuständigen Staatsminister zu sprechen, sicherstellen, „dass die öffentliche Diskussion und die Medienberichterstattung über Selbstmord und vorsätzliche Gewalt gegen die eigene Person angemessen, gut recherchiert und rücksichtsvoll gegenüber den Bedürfnissen und dem Wohlergehen von psychisch anfälligen und gefährdeten Personen in unserer Gesellschaft bleiben“. Die Bestimmungen der Leitlinien fordern die Medien dazu auf, die explizite Erwähnung technischer Einzelheiten des Selbstmords zu vermeiden, die Öffentlichkeit durch die Hinterfragung gängiger Legenden über Selbstmord zu erziehen, sich an die Wirkung auf Überlebende eines Selbstmords zu erinnern sowie vereinfachende Erklärungen zu vermeiden und der Öffentlichkeit zu helfen, die komplexen Zusammenhänge zu begreifen, indem sie entsprechende Hilfs- oder Unterstützungsangebote am Ende eines Artikels oder einer Sendung zu dem Thema auflisten. Die Leitlinien wurden zur gleichen Zeit auch in Nordirland eingeführt.


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.