Irland
[IE] Kodexentwurf für Programmstandards
IRIS 2006-9:1/23
Marie McGonagle
School of Law, National University of Ireland, Galway
Anfang September 2006 startete die Broadcasting Commission of Ireland (irische Rundfunkkommission - BCI) die dritte und letzte Phase ihres Konsultationsverfahrens zur Erarbeitung eines neuen Kodexes von Programmstandards, wie es in Art. 19 des Rundfunkgesetzes von 2001 vorgesehen ist (siehe IRIS 2001-4: 9). Der Kodexentwurf sieht Informationen und Hilfestellungen für Zuschauer vor: Rundfunkveranstalter sollen vorab Warnhinweise zu Programmmaterial mit möglicherweise anstößigem Inhalt geben, Sendezeitgrenzen verwenden oder ein Klassifizierungssystem einführen, das Inhalte einstuft oder beschreibt (Punkt 2.2). Es gibt spezielle Bestimmungen für den Schutz von Kindern, für die „Rundfunkveranstalter gemeinsam mit den Eltern Verantwortung tragen“. Kinder im Sinne des Kodexes sind Personen unter 18. In Bezug auf Kindersendungen (Punkt 3.6) muss besondere Umsicht geübt werden, aber auch bei der Programmplanung von Sendungen vor und nach Sendungen, die Kinder wahrscheinlich anschauen werden, und während der Schul- und die Ferienzeiten (Punkt 2.4). Generell ist der Frage der Angemessenheit oder Rechtfertigung von Gewalt in Sendungen besondere Aufmerksamkeit zu widmen, und für bildliche Gewaltdarstellungen, sexuelle Gewalt sowie Gewalt gegen die eigene Person einschließlich Selbstmord und Gewalt gegen Kinder (Punkt 3.1) müssen besonders stichhaltige Gründe vorgelegt werden. Weitere Bestimmungen betreffen die Einbeziehung sexueller Handlungen (Punkt 3.2), die Darstellung von Personen und Gruppen in der Gesellschaft (Punkt 3.4), die Darstellung von Drogen-, Alkohol- und Lösungsmittelmissbrauch (Punkt 3.7) und Standards für Informationsprogramme, also Nachrichten, aktuelle Reportagen und Dokumentarsendungen.
Referenzen
- Text of the draft code and of the consultation document, 5 September 2006
- http://www.bci.ie/documents/draft_code_ps_eng.pdf
- Text des Kodexentwurfs und des Konsultationspapiers, 5. September 2006
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.