Schweiz

[CH] Neue Verordnung über die Filmförderung

IRIS 2006-8:1/13

Patrice Aubry

Westschweizer Fernsehen und Radio, Genf

Die vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) erlassene Verordnung über die Filmförderung (FiFV) wurde zum 1. Juli 2006 überarbeitet. Die an der Verordnung vorgenommenen Änderungen spiegeln die Neuausrichtung der Filmpolitik des Bundesamts für Kultur (BAK) wider. So will das BAK verstärkt die Vermarktung und den Verleih von Filmen unterstützen, um deren Präsenz sowohl in der Schweiz als auch auf dem internationalen Markt zu erhöhen. Zur Qualitätssteigerung des Schweizer Films wurden die selektiven Förderstrukturen neu organisiert. Darüber hinaus sollen verschiedene neue oder überarbeitete Förderinstrumente zu einer höheren Popularität des eidgenössischen Films beitragen.

Die Anträge auf selektive Filmförderung werden in Zukunft von einem Expertenausschuss beurteilt, deren Arbeit sich auf drei Unterausschüsse ("Spielfilm", "Dokumentarfilm" sowie "Auswertung und Vielfalt") verteilt. Der Unterausschuss "Spielfilm" prüft die Anträge auf Förderung der Drehbucherstellung und der Herstellung von Kinofilmen. Um den Bereich Fiktion zu stärken, werden die Drehbücher in der Regel zunächst von einem Lektor bzw. einer Lektorin geprüft. Der Unterausschuss "Dokumentarfilm" prüft die Anträge auf Förderung der Entwicklung und Produktion von Dokumentarfilmen in Spielfilmlänge für das Kino oder das Fernsehen. Und der Unterausschuss "Auswertung und Vielfalt" ist für die Maßnahmen zuständig, mit denen der Vertrieb der Filme sowie die Vielfalt und Qualität des Filmangebots gefördert werden sollen. Darüber hinaus sollen Anträge auf eine selektive Förderung der Projektentwicklung oder Herstellung von Kurz- oder Fernsehfilmen in Zukunft von einem unabhängigen, vom BAK beauftragten Experten geprüft werden. Für die endgültige Entscheidung über die Vergabe von Fördermitteln- nach Empfehlung des Experten - ist allerdings nach wie das BAK zuständig. Neu definiert wurden zudem die Beurteilungskriterien sowie die Zusammensetzung des Expertenausschusses.

Die zunächst für fünf Jahre (2006-2010) geltenden Förderungskonzepte stehen im Anhang der FiFV und beschreiben die Förderungsziele, Förderungsinstrumente und die maßgeblichen Kriterien für die Umsetzung der Verordnung. Mit diesen Förderungskonzepten wird nun der Schwerpunkt auf die Qualität und Stimmigkeit der Vermarktungsstrategie für die vom BAK geförderten Filme gesetzt. Diese Strategie ist auf die jeweilige Zielgruppe auszurichten, die mit der betreffenden audiovisuellen Produktion erreicht werden soll. Darüber hinaus kann das BAK auch eine Startförderung (Unterstützung für den Kinostart in der Schweiz), eine selektive Vertriebsförderung (Abdeckung der Vermarktungsrisiken) sowie Beratungsleistungen in Filmvermarktungsfragen gewähren.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.