Slowakei
[SK] Gesetz über die Digitalisierung der Sendeausstrahlung
IRIS 2006-7:1/35
Jana Markechová
Anwaltskanzlei Markechova
In der neuen Wahlperiode ist die Verabschiedung des Entwurfs zu einem zákon o digitalizácii vysielania (Gesetz über die Digitalisierung der Rundfunkverbreitung) durch die slowakische Regierung geplant. Das Gesetz soll schon am 1. Januar 2007 in Kraft treten. Der Gesetzentwurf enthält folgende Grundsätze:
- Regelung der Rechte und Pflichten der natürlichen und juristischen Personen bezüglich der Digitalsendung und anderen Dienstleistungen im Rahmen der digitalen Übertragung;
- Gewährleistung des kontinuierlichen Übergangs vom analogen auf den digitalen Übertragungsweg im Zusammenhang mit den internationalen, für die Slowakische Republik verbindlichen Verpflichtungen;
- Herstellung einer für die Durchführung der digitalen Übertragung notwendigen stabilen Umgebung sowie Sicherstellung der Bedingungen für die freie Gewährung der Inhaltsdienstleistungen durch eine digitale Übertragung;
- Ermöglichung der vollständigen Einstellung der analogen Verbreitung von Fernsehprogrammen im Jahre 2012.
Die Digitalisierung der Hörfunkverbreitung ist im System DAB-T geplant, wobei mit der Einstellung der analogen Übertragung im Bereich UKW nicht zu rechnen ist.
Aus Gründen der geographischen Gegebenheiten in der Slowakischen Republik und der Verfügbarkeit der Frequenzen in koordinierten Bereichen wurde für die Einführung der digitalen terrestrischen Verbreitung das System der Zuteilung über Ausschreibungen gewählt. Das Gesetz setzt das Prinzip des Aufbaus von digitaler Deckung durch Zuweisungen im Rahmen von Ausschreibungsverfahren (1 Frequenz per Ausschreibung) voraus, wobei es möglich ist, einem Multiplexbetreiber mehrere Zuteilungen zu gewähren.
Die Senderbetreiber werden vom Rada pre vysielanie a retransmisiu (Rat für Rundfunk und Weiterverbreitung, der slowakischen Medienaufsichtsbehörde) autorisiert. Durch seine Lizenz ist der Senderbetreiber berechtigt, sich um eine Position in dem Multiplex zu bewerben. Die Lizenz wird nicht länger an die Frequenz gebunden. Durch den Rat werden lediglich zwei Arten von digitalen terrestrischen Lizenzen erteilt, und zwar landesweite und regionale.
Referenzen
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- http://www.culture.gov.sk/files/files/AUDIO2006/zasady-digitalizacie-verzia-11.4
- Pressemitteilung des Ministeriums
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.