Litauen

[LT] LRT plant Sendebetrieb über Satellit

IRIS 2006-6:1/27

Jurgita Iešmantaitė

Rundfunkkommission Litauen

Die Lietuvos radijo ir televizijos komisija (Radio- und Fernsehkommission Litauens- LRTK) hat am 26. April 2006 beschlossen, dem litauischen öffentlich-rechtlichen Sender die Ausstrahlung seines Programms über Satellit zu genehmigen. Mit diesen Genehmigungen hat der öffentlich-rechtliche Sender das Recht, zwei Fernseh- sowie zwei Radioprogramme über den Satelliten SIRIUS 3 auszustrahlen.

Der öffentlich-rechtliche Sender unterliegt dem Gesetz über die Litauische Radio- und Fernsehgesellschaft (LRT) (siehe IRIS 2006-2: 17) und dem Gesetz über die Bereitstellung von Informationen an die Öffentlichkeit. Das Verfahren für Erteilung von Sendegenehmigungen an den öffentlich-rechtlichen Sender ist in Artikel 31 des Gesetzes über die Bereitstellung von Informationen an die Öffentlichkeit festgelegt. Nach diesem Gesetz bedürfen alle Rundfunkaktivitäten in Litauen einer Lizenz, mit Ausnahme der Aktivitäten des öffentlich-rechtlichen Senders. Die Rundfunklizenzen werden von der Radio- und Fernsehkommission vergeben.

Da die Aktivitäten der LRT nicht durch eine Lizenz gedeckt sind, erteilt die LRTK Genehmigungen, um sicherzustellen, dass die LRT-Programme ausgestrahlt werden können. Diese Genehmigungen entsprechen im Wesentlichen den Lizenzen, sind aber weniger detailliert. Sie enthalten das zu sendende Programm, den Namen des Satelliten und die Frequenz.

Um die landesweite Verbreitung der LRT-Programme sicherzustellen, gewährt das Gesetz über die Bereitstellung von Informationen an die Öffentlichkeit der LRT das Vorrecht, Rundfunkfrequenzen für die Ausstrahlung ihres Programms ohne Ausschreibung zu erwerben.

Dieses Vorrecht ist auch im „Modell für die Einführung des terrestrischen Digitalfernsehens in Litauen“ festgelegt, das am 25. November 2004 von der Regierung verabschiedet worden ist (siehe IRIS Merlin 2005-1: Extra). Laut diesem Modell sind zwei Plätze für Programme der LRT reserviert, die somit das Recht hat, zwei Programme ohne Wettbewerber auszustrahlen.

Die LRT ist der einzige öffentlich-rechtliche Sender in Litauen. Der Sender strahlt sein Hörfunkprogramm seit 1926 und sein Fernsehprogramm seit 1957 aus. Letzteres wird im Schnitt 18 Stunden pro Tag ausgestrahlt und kann landesweit empfangen werden. Es umfasst Informations-, Wissenschafts- und Bildungssendungen, Kunst und Sport sowie Spielfilme.

Ein großes Interesse an der Ausstrahlung des LRT-Programms über Satellit zeigten insbesondere Ausländer litauischer Abstammung, da sie bis dato keine Gelegenheit hatten, diese Programme in Echtzeit zu sehen. Die Verfügbarkeit litauischer Programme wird auch der litauischen Gemeinde im Ausland helfen, ihre Identität zu wahren und das Geschehen in ihrem Heimatland zu verfolgen.

Die LRT plant, den Sendebetrieb über Satellit im Mai dieses Jahres aufzunehmen.


Referenzen

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  • http://www.rtk.lt/
  • Beschlüsse der LRTK zur Vergabe von Genehmigungen vom 26. April 2006


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.