Frankreich

[FR] Fox Life als italienischer Sender bestätigt

IRIS 2006-6:1/23

Amélie Blocman

Légipresse

Letzten Februar reichten die Société des auteurs et des compositeurs dramatiques (Gesellschaft der Autoren und Komponisten für Bühne und Fernsehen - SACD), das Syndicat des producteurs indépendants (Gewerkschaft der unabhängigen Produzenten - SPI) und die Chambre syndicale des producteurs de films (Gewerkschaftskammer der Filmproduzenten - CSPF) eine Beschwerde bei der französischen Rundfunkregulierungsbehörde CSA ein. Dabei führten sie an, dass der 2005 in Frankreich gegründete und vorrangig für den französischen Markt bestimmte Sender Fox Life künstlich seinen Gesellschaftssitz nach Italien ausgelagert habe, um Zwängen der nationalen Gesetzesvorschriften zu entgehen. Nach Ansicht der Verbände handelt es sich hierbei um eine betrügerische Maβnahme, die eine Situation des unlauteren Wettbewerbs gegenüber den anderen französischen Kabelspartenkanälen schaffe und dem französischen und europäischen audiovisuellen Schaffen schade, das unter Einhaltung nationaler Vorschriften in seinen Ressourcen und seinem Senderadius eingeschränkt sei. Im Anschluss an seine Vollversammlung am 4. April d. J. erwiderte der CSA, die Verantwortlichen von Fox Life hätten ihm versichert, dass die strategischen Entscheidungen bezüglich der Programmgestaltung des Senders in Rom getroffen werden, wo auch die redaktionelle Linie festgelegt werde. Dort sitze der Programmdirektor, der die Stimmigkeit zwischen den verschiedenen Auslandskanälen von Fox Life gewährleiste und dem die Programmvorschläge zur lokalen Ausstrahlung vorgelegt würden. Der Sender sei demnach tatsächlich ein italienischer Sender. Der CSA erläuterte derweil, dass er die Bedeutung dieser Fragen sowie deren strategisches Gewicht für die audiovisuelle und die Spielfilmkreation voll erfasse und dass er sich im Rahmen der Überarbeitung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ darum kümmern werde. Tatsächlich gehört genau dieser Sachverhalt - ein Sender lässt sich in einem anderen Land nieder als dem, in das er ausstrahlt, um als zu streng empfundenen Rechtsvorschriften zu entgehen - zu den von Viviane Reding als Verstoß gegen das Herkunftslandsprinzip erachteten Situationen, ein unumstößliches Prinzip der Fernsehrichtlinie. Der überarbeitete Richtlinientext, der derzeit zur Diskussion steht, sieht Maßnahmen gegen derlei missbräuchliche Auslagerungen vor.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.