Litauen

[LT] Selbstregulierungseinrichtung gegründet

IRIS 2006-5:1/27

Jurgita Iešmantaitė

Rundfunkkommission Litauen

Im März des Jahres 2005 wurde in Litauen auf Betreiben von Werbeagenturen, Medien und Werbetreibenden eine Selbstregulierungseinrichtung mit dem Namen Lietuvos Reklamos biuras (litauisches Werbebüro) gegründet. Sie hat ihre Tätigkeit im April des Jahres 2006 aufgenommen. Das litauische Werbebüro ist für die Verwaltung des Selbstregulierungssystems und für die Anwendung der nationalen Verhaltensregeln für die Werbewirtschaft, welche auf den Verhaltensregeln für die Werbewirtschaft der internationalen Handelskammer basieren, verantwortlich.

Die Gründung einer solchen Selbstregulierungseinrichtung ist in Artikel 39.13 des Gesetzes über die Bereitstellung von Informationen für die Öffentlichkeit vorgesehen. Das Hauptziel dieser Selbstregulierungseinrichtung besteht darin, ein sachbezogenes und effizientes Selbstregulierungssystem zu gewährleisten, welches es der Werbeindustrie (Werbetreibenden, die für Werbung zahlen, Werbeagenturen, die für Form und Inhalt von Werbung verantwortlich sind, sowie Medien, die die Werbung verbreiten) ermöglicht, ihre gesellschaftlichen Verpflichtungen eigenständig zu regeln. Die Selbstregulierungseinrichtung soll zudem die einschlägigen Grundsätze des fairen Handels anwenden, aktiv ethische Standards in der kommerziellen Kommunikation fördern und die Verbraucherinteressen schützen. Selbstregulierung in der Werbung ist als Antwort der Werbeindustrie auf die Herausforderung zu verstehen, sich eher in Form von Zusammenarbeit als in Form von detaillierter Gesetzgebung mit Fragen zu befassen, die kommerzielle Kommunikationen betreffen.

Die Selbstregulierungseinrichtung der Werbetreibenden beabsichtigt, in den folgenden Bereichen tätig zu werden: Wahrung und Analyse der ethischen Werbegrundsätze, Entwurf von Rechtsdokumenten mit Bezug zum Werbemarketing, Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen für die Werbegeschäftsbedingungen, Organisation von Seminaren, Konferenzen und sonstigen Formen von Schulungen im Bereich des Werbemarketinggeschäfts, Veröffentlichung von Unterlagen zu Information, Werbung, Forschung und Methodik.

Das Werbebüro besteht aus der Mitgliedervollversammlung, dem Vorstand und der Schiedskommission.

Die Satzung des litauischen Werbebüros besagt, dass Personen, die in einem beliebigen Zweig der Medien, der Werbung oder des Marketings gewerblich tätig sind, Mitglieder der Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft sein können. Darüber hinaus kann jeder Werbeanbieter mit herausragender Stellung im Werbemarkt oder eine Organisation, deren Hauptaufgabe im Schutz von Verbraucherrechten besteht, Mitglied der Einrichtung werden.

Die Mitgliedervollversammlung befasst sich mit Fragen im Zusammenhang mit der Aufnahme neuer Mitglieder oder deren Ausschluss aus der Vereinigung, mit der Höhe der Aufnahmegebühren für Mitgliedskandidaten der Vereinigung, mit den Jahresbeiträgen der Mitglieder der Vereinigung sowie anderen Fragen.

Der Vorstand umfasst fünf Mitglieder. Er bestimmt die allgemeine Politik der Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft und koordiniert ihre Umsetzung. Zu seinen Aufgaben gehören auch die Prüfung von Eigentumsfragen sowie Fragen der Mittelansammlung und Ausgaben.

Die Schiedskommission ist das einzige Verwaltungsorgan der Vereinigung, welches Entscheidungen zu den verschiedenen Werbebeschwerden, die bei der Werbebürovereinigung eingehen, treffen kann. Diese Entscheidungen sind für die Mitglieder der Vereinigung bindend.

Die Mitgliedervollversammlung bestimmt die Schiedskommission aus den Mitgliedern der Vereinigung oder sonstigen Personen. Die Schiedskommission besteht aus neun Mitgliedern (je ein Vertreter der Werbeanbieter, des Fernsehens, der Presse, des Verbraucherschutzbundes, des Wettbewerbsrats, des Schutzbüros für Kinderrechte und des Büros des Gleichberechtigungsbeauftragten sowie ein Psychologe).

Die Schiedskommission erlässt schriftliche und begründete Entscheidungen, welche festlegen, ob eine frühere oder aktuelle Werbeaktivität den von der Vereinigung verabschiedeten und veröffentlichten ethischen Verhaltensregeln für die Werbewirtschaft widerspricht. Die Schiedskommission trifft ihre Beschlüsse entweder nach Eingang schriftlicher Beschwerden oder bisweilen auf eigene Initiative. Jede juristische oder natürliche Person (mit Ausnahme der Mitglieder der Schiedskommission) sowie Regierungs- oder Verwaltungsinstitutionen können solche Anträge bei der Schiedskommission einreichen.


Referenzen

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.