Europäische Kommission: Rundfunkregulierungsbehörden zu verstärkter grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Rahmen der Fernsehrichtlinie ermutigt

IRIS 2006-5:1/7

Mara Rossini

Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam

Am 24. März 2006 kamen die europäischen Rundfunkregulierungsbehörden erneut zu einem Nachfolgetreffen ihrer ersten Sitzung vor fast genau einem Jahr zusammen (siehe IRIS 2005-5: 5). Beim diesjährigen Treffen trafen sich die Vertreter der Rundfunkregulierungsbehörden aus den 25 EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Kroatien, der Türkei, Norwegen und Liechtenstein. Zu den vordringlichen Anliegen und Diskussionen dieses Tages gehörte die Bekämpfung von Hassreden bei gleichzeitiger Achtung der Grundrechte, wie sie in der Grundrechtscharta der Europäischen Union niedergelegt sind. Bei diesen spielen die Meinungs- und die Medienfreiheit als Ecksteine einer pluralistischen demokratischen Gesellschaft eine wichtige Rolle. Wenngleich diese Freiheiten peinlichst einzuhalten sind, müssen doch eindeutige Formen der Aufstachelung zu Rassen- oder Religionshass in den Medien untersagt werden. Audiovisuelle Mediendienste auf Abruf und technologische Entwicklungen wie Digital- und Mobilfernsehen verbreiten sich rasant und stellen den audiovisuellen Sektor vor neue Herausforderungen.

Im Laufe des Jahres 2005 wurden Hasssendungen des ausländischen Senders Al Manar ausgesetzt, da europäische Satellitensysteme ihre Ausstrahlung einstellten. Dies gelang dank der engen Zusammenarbeit zwischen europäischen Rundfunkanstalten, und die Europäische Kommission ermutigt zu weiterer Zusammenarbeit. Die Regulierungsbehörden haben daher den Vorschlag der Kommission begrüßt, ein neues EU-Intranet-Kooperationsforum zu starten, um gemeinsame Anstrengungen zum Kampf gegen eindeutige Aufstachelung zu Hass über Rundfunk und audiovisuelle Medien zu verstärken.

Die Regulierungsbehörden diskutierten darüber hinaus die Modernisierung der Fernsehrichtlinie und wiesen darauf hin, sie könne sich als wirksames Instrument erweisen, Aufstachelung zu Rassen- oder Religionshass zu verhindern. Grund hierfür sei, dass die von der Kommission eingebrachten Änderungen nicht nur auf konventionellen Rundfunk, sondern auf alle audiovisuellen Mediendienstleistungen unabhängig von der technologischen Plattform, über die sie angeboten und empfangen werden, abzielen.

Weitere Fragen wie die unterschiedlichen nationalen Lizenzvergabesysteme für Mobilrundfunk wurden diskutiert, da diese unterschiedlichen Systeme gesamteuropäische Dienstleistungen und Infrastrukturen behindern könnten. Neben diesen Lizenzvergabeverfahren wurden auch Mängel bei der Zuweisung gemeinsamer Frequenzen zur Sprache gebracht, da sich diese als Hindernis beim Aufbau von grenzüberschreitenden mobilen Dienstleistungen erweisen könnten.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.