Rumänien

[RO] Neuer Kodex für audiovisuelle Inhalte

IRIS 2006-4:1/33

Mariana Stoican

Journalistin, Bukarest

Der Consiliul Naţional al Audiovizualului (die rumänische Regulierungsbehörde für elektronische Medien - CNA) hat Anfang März 2005 einen Kodex ( Codul de reglementare al Consiliului Naţional al Audiovizualului ) verabschiedet, der alle wesentlichen Vorschriften bezüglich audiovisueller Inhalte in zum Teil novellierter Form zusammenfasst.

Der Kodex wurde aufgrund einer Beratung mit Vertretern der Rundfunkanbieter und der Gesellschaft aufgestellt. Die rumänische Gesetzgebung soll so, im Hinblick auf den EU-Beitritt des Landes, auf die in diesem Bereich existierenden Vorschriften innerhalb der Europäischen Union vorbereitet werden. Die insgesamt 160 Artikel des Kodex sind in Kapiteln gruppiert, die den Schutz Minderjähriger, den Schutz der Menschenwürde und des Rechts auf das eigene Bild, das Recht auf Gegendarstellung und Richtigstellung, die Gewährleistung einer korrekten Information und des Pluralismus, die Verantwortlichkeiten bezüglich der Kultur, die Gestaltung von Gewinnspielen sowie die Bedingungen für Werbung, Sponsoring und Teleshopping regeln. Vor allem der Minderjährigenschutz hat im neuen Kodex Änderungen erfahren. Die Rundfunkanbieter werden künftig keine Interviews mit Kindern unter 14 Jahren bzw. deren Erklärungen oder Berichte über dramatische Familienereignisse ausstrahlen dürfen, es sei denn, es handelt sich um die Übernahme von Erklärungen, die vor Gericht abgegeben wurden. Damit soll der Zugang von Journalisten zu Opfern im Kindesalter verhindert werden. Auch sollen Kinder unter 14 Jahren nur mit der schriftlichen Genehmigung eines Elternteils bzw. des gesetzlichen Vertreters an einer Rundfunksendung teilnehmen dürfen.

Andererseits werden Fernsehprogramme, die bis jetzt nur für Fernsehzuschauer ab 16 Jahren gedacht waren, künftig schon für Jugendliche ab 15 Jahren zugelassen. Eine andere Bestimmung verbietet zwischen 6.00 - 22.00 Uhr die Ausstrahlung von Beiträgen, die Selbstmordmethoden schildern, Einzelheiten krimineller Praktiken beschreiben, exorzistische Methoden bzw. Okkultismus oder paranormale Phänomene zum Thema haben. Auch dürfen mit versteckter Kamera gefilmte Aufnahmen den betroffenen Personen keinen Ärger und kein Leid zufügen oder für sie erniedrigende oder riskante Situationen schaffen.

Der neue Kodex soll mit der für den Monat März 2006 geplanten Veröffentlichung im Amtsblatt Rumäniens in Kraft treten.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.