Deutschland
[DE] Springer legt Rechtsbeschwerde gegen Untersagung ein
IRIS 2006-4:1/16
Alexander Scheuer
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Die Axel Springer AG hat vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung des Bundeskartellamts erhoben, mit der dieses die Übernahme derProSiebenSat.1 Media AG durch Springer untersagt hatte (siehe IRIS 2006-2: 9)). Laut des Beschwerdeführers ist Zweck des Rechtsbehelfs, für zukünftige Akquisitionsverfahren die nötige Rechtssicherheit zu erhalten. Aus ihrer Sicht würden die vom Bundeskartellamt angeführten Untersagungsgründe, sollten sie in der Überprüfung durch das OLG Bestand haben, dazu führen, dass ein Wachstum des Konzerns in Deutschland durch Zukäufe kaum noch möglich sein werde.
Der Medienrat der Bayerischen Landesmedienanstalt (BLM) hat unterdessen seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Entscheidung der Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) zurückgezogen. Die BLM hatte eine Verfahrensfortführung angemahnt. Nunmehr ist aber die Konferenz der Direktoren der Landesmedienanstalten (KDLM) in ihrer Sitzung am 7. März 2006 übereingekommen, dass sich der Antrag der BLM durch die Aufgabe der Übernahmepläne in der Sache erledigt habe.
Referenzen
- Pressemitteilung der Axel Springer AG vom 23. Februar 2006
- http://www.axelspringer.de
- Pressemitteilung der KDLM vom 7. März 2006
- http://www.alm.de/index.php?id=34&backPid=1&tt_news=338&cHash=3aaf69f919
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.