Deutschland
Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften: mabb klagt gegen Entscheidung der Europäischen Kommission
IRIS 2006-3:1/5
Max Schoenthal
Berlin
Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) hat beim Gericht Erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften Nichtigkeitsklage gegen eine Entscheidung der EU-Kommission eingereicht. Die streitgegenständliche Entscheidung beanstandete die Förderung des Umstiegs auf das digitale terrestrische Fernsehen (DVB-T) im Raum Berlin-Brandenburg (siehe IRIS 2006-1: 7).
Die Kommission hatte entschieden, dass die staatlichen Fördermittel, welche die Landesmedienanstalt als Anschubfinanzierung für das digitale terrestrische Fernsehen vergeben hatte, eine unzulässige Beihilfe im Sinne des Artikel 87 Abs. 1 EG-Vertrag darstellen.
Die Behörde hatte privaten Fernsehveranstaltern rund EUR 4 Millionen Fördergelder zur Verfügung gestellt; im Gegenzug hatten diese sich verpflichtet, mindestens fünf Jahre lang ihre Sendungen über das neue Sendernetz zu verbreiten. Eine Notifizierung nach Artikel 88 Abs. 3 EG - Vertrag war nicht erfolgt.
Finanzielle Fördermaßnahmen im Hinblick auf die Umstellung von analoger auf digitale Verbreitungstechnik sind nach Auffassung der Kommission nicht grundsätzlich unzulässig. Sie müssen allerdings nach objektiven Kriterien vergeben werden und dürfen keine Wettbewerbsverzerrungen zwischen den verschiedenen Übertragungswegen, d.h. der terrestrischen, der Kabel- und der Satellitenverbreitung, mit sich bringen.
Nach Ansicht der mabb handelt es sich bei den Zahlungen an die Veranstalter um einen Ausgleich für die Verpflichtung zu einem fünfjährigen Sendebetrieb, der gegenüber einem Ausstieg aus der terrestrischen Verbreitung erhebliche Mehrkosten mit sich bringe.
Auch lasse sich die digitale Verbreitung nicht mit Hilfe von Rundfunklizenzen erzwingen. Schließlich müsse die Definition der Aufgaben der Rundfunkversorgung Aufgabe der Mitgliedstaaten bleiben. Die nachträgliche Beurteilung der Kommission könne nicht ohne Weiteres an die Stelle eines erfolgreichen nationalen Umstiegskonzeptes gesetzt werden.
Referenzen
- Pressemitteilung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg vom 30. Januar 2006
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.