Griechenland
[GR] Audiovisuelle Aufsichtsbehörde schließt Hörfunksender
IRIS 2006-1:1/30
Alexandros Oikonomou
Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat
Am 1. November 2005 hat der Ethniko Symvoulio Radiotileorasis (Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat - ESR) gegen den Athener Hörfunksender „Best Radio“ die schwerste gesetzlich vorgesehene Sanktion verhängt: die definitive Suspendierung des Betriebs. Die audiovisuelle Aufsichtsbehörde hatte festgestellt, dass sich ein Journalist dieses Musiksenders vulgärer Sprache bediene, die angesichts der Hörerschaft dieses Programms (überwiegend junge Menschen) unangemessen sei, zumal das Programm um die Mittagszeit ausgestrahlt werde. Die Behörde berücksichtigte bei ihrer Entscheidung auch die geltenden Qualitätsvorschriften für solche Programme.
Der ESR hatte in diesem Fall keine Empfehlung oder Geldstrafe ausgesprochen, wie bei erstmaligen Rechtsverstößen eines Hörfunksenders sonst üblich. Dies scheint der Grund dafür zu sein, dass viele Medienorganisationen, aber auch politische Parteien, sehr kritisch reagiert und die Entscheidung des ESR als eine Art Zensur verurteilt haben.
Best Radio hat bereits gegen die Entscheidung geklagt, und der Symvoulio tis Epikrateias (Oberstes Verwaltungsgericht Griechenlands) hat angeordnet, dass die Entscheidung des ESR nicht vollstreckt werden darf, bis das endgültige Urteil vorliegt.
Referenzen
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- http://www.esr.gr/media/435-2005.pdf
- Ethniko Symvoulio Radiotileorasis (Nationaler Hörfunk- und Fernsehrat), Entscheidung 435/2005
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.