Deutschland

[DE] Analyse zu Einzelspots

IRIS 2006-1:1/18

Kathrin Berger

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel

Die Regelungen über Einzelwerbespots werden nach Erkenntnissen der Gemeinsamen Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz der Landesmedienanstalten (GSPWM) von den deutschen Privatsendern in den meisten Fällen eingehalten.

Nach Stichproben bei 15 privaten Fernsehveranstaltern hat die GSPWM festgestellt, dass Einzelspots überwiegend in der Form von Split-Screen-Werbung ausgestrahlt werden. Diese Werbeform, bei der der Bildschirm in einen Werbe- und einen Programmteil aufgeteilt wird, ist bei ausreichender Kennzeichnung der Werbung und bei Trennung vom Programm gem. § 7 Abs. 4 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) zulässig.

Gemäß § 44 Abs. 2 RStV müssen einzeln gesendete Werbe- und Teleshopping-Spots bei Privatsendern die Ausnahme bilden. Der Regelfall soll die sog. Blockwerbung sein, bei der während der gesetzlich möglichen Werbeunterbrechungen eine Reihe von Spots gezeigt wird. Der Vorschlag der EU-Kommission zur Neufassung der Fernsehrichtlinie soll vorsehen, das Blockwerbegebot vollständig aufzuheben.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.