Europäische Kommission: Rundfunkregulierer kämpfen gegen Aufstachelung zum Hass
IRIS 2005-5:1/4
Tarlach McGonagle
Institut für Informationsrecht (IViR), Universität Amsterdam
Im März bekräftigte eine hochrangige Gruppe von Vertretern der europäischen Rundfunk-Regulierungsbehörden ihr Engagement in der Bekämpfung der Aufstachelung zum Hass in Programmen von außerhalb der EU. Die Gruppe bekannte, das Thema bedürfe „absolut und dringend“ engerer Zusammenarbeit zwischen den jeweiligen Regulierungsbehörden innerhalb der EU, der Kandidatenstaaten und des Europäischen Wirtschaftsraums.
Jüngst wuchs die Besorgnis über Schwierigkeiten bei der Regulierung von aus Nicht-EU-Staaten gesendeten Inhalten, die zu rassistisch oder religiös motiviertem Hass aufstacheln. Als Beispiel dienen hier die Fälle, in denen die französische Aufsichtsbehörde die Sender Al Manar (siehe IRIS 2004-9: 11, IRIS 2005-1: 12 sowie IRIS 2005-2: 12) und Sahar 1 (siehe IRIS 2005-3: 11) verbot. Artikel 22a der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ untersagt die Ausstrahlung von Material, das „zu Hass aufgrund von Rasse, Geschlecht, Religion oder Nationalität“ aufstachelt. In den Schlussfolgerungen der Gruppe wird betont, dass diese Anforderung auch für Rundfunkveranstalter aus Drittstaaten gilt, wenn sie eine Frequenz, eine Übertragungskapazität eines Satelliten oder eine Erd-Satelliten-Sendestation eines Mitgliedstaats nutzen.
Im Bemühen, dieser wachsenden Besorgnis entgegenzutreten, verpflichtete sich die Gruppe - zusammen mit der Kommissarin für Informationsgesellschaft und Medien, deren Initiative zu der Zusammenkunft geführt hatte -, eine Reihe von Maßnahmen zu ergreifen, die die Mechanismen für einen entsprechenden Informationsaustausch zwischen den Regulierern verbessern sollen. Als ersten Schritt soll jede Regulierungsbehörde eine interne Kontaktstelle einrichten. Die Stelle wird damit betraut sein, andere Behörden und die Europäische Kommission mit den „notwendigen Informationen“ über die unter seiner Rechtshoheit stehenden Programme und Satellitenkapazitäten zu versorgen.
Vorgesehen ist, die Zusammenarbeit mit der Zeit zu verstärken und dabei die Europäische Plattform der Regulierungsbehörden (EPRA) in verschiedene Initiativen mit einzubeziehen, mit Unterstützung der Europäischen Kommission. Die „Vernetzung von Datenbanken mit Informationen über zugelassene Programme“ der Mitgliedstaaten ist in diesem Zusammenhang ebenfalls angedacht worden. Ganz allgemein soll der Informationsaustausch nicht mehr auf die bloße Benachrichtigung über den Entzug von Lizenzen oder das Verbot von Programmen beschränkt sein, sondern die Gründe für die getroffenen Entscheidungen mit umfassen. Auch eine geschlossene Internetbenutzergruppe für die Regulierer und die Kommission soll aufgesetzt werden, um den Austausch einschlägiger Informationen voranzutreiben.
Im Nachgang zu diesem ersten Treffen werden unterschiedliche Aktionen angestoßen, darunter die Einberufung weiterer Expertenrunden und die Priorisierung der Zusammenarbeit mit den Regulierungsinstanzen in Drittstaaten (etwa über die Gruppe der Regulierungsbehörden aus dem Mittelmeerraum). Die Europäische Kommission hat sich auch verpflichtet sicherzustellen, dass der Problematik im Zusammenhang mit „allen europäischen Politiken Rechnung getragen wird, insbesondere im Bereich der Außenbeziehungen und hierbei vor allem in der Politik der Beitrittsvorbereitung, der Nachbarschaftspolitik sowie dem Barcelona-Prozess“. Zugleich lud sie die Regulierungsbehörden ein, geeignete Beiträge für die aktuell laufende Überarbeitung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen“ vorzulegen.
Referenzen
- Conclusions of the High-level Group of Regulatory Authorities in the Field of Broadcasting - Incitement to hatred in broadcasts coming from outside of the European Union : European Broadcasting Regulators coordinate procedures to combat hate broadcasts in Europe, 17 March 2005
- http://ec.europa.eu/avpolicy/docs/library/legal/conclusions_regulateurs/concl_reg_fin_en.pdf
- Schlussfolgerungen der Gruppe hochrangiger Vertreter der Regulierungsbehörden im Rundfunkbereich Aufstachelung zum Hass bei der Ausstrahlung von Programmen aus Drittstaaten , 17. März 2005
- “European Broadcasting Regulators coordinate procedures to combat hate broadcasts in Europe”, Press Release of 17 March 2005, IP/05/325
- http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/325&format=HTML&aged=1&language=EN&guiLanguage=en
- „Europäische Rundfunkregulatoren koordinieren Verfahren zur Bekämpfung von Hass-Sendungen in Europa”, Pressemitteilung vom 17. März 2005, IP/05/325
- http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=IP/05/325&format=HTML&aged=1&language=DE&guiLanguage=en
- “EU Rules and Principles on Hate Broadcasts: Frequently Asked Questions”, 17 March 2005, MEMO/05/98, available at:
- http://europa.eu/rapid/pressReleasesAction.do?reference=MEMO/05/98&format=HTML&aged=1&language=EN&guiLanguage=en
- EU-Vorschriften und -Grundsätze zu Hass-Sendungen: häufig gestellte Fragen, 17. März 2005, MEMO/05/98
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.