Kroatien

[HR] Änderungen an Mediengesetzen

IRIS 2005-4:1/18

Nives Zvonarić

Ministerium für Kultur, Zagreb, Kroatien

Die Regierung der Republik Kroatien hat in ihrer 12. Sitzung einen Vorschlag für einen Plan zur Anpassung der nationalen Gesetzgebung an den rechtlichen Rahmen der Europäischen Union für das Jahr 2005 vorgelegt. Punkt 3.20 des genannten Vorschlags trägt den Titel „Kultur und audiovisuelle Politik im Jahr 2005“. Er sieht Änderungen am Gesetz 122/03 über elektronische Medien (siehe IRIS 2003-9: 9) und am Gesetz 25/03 über das kroatische Radio und Fernsehen (siehe IRIS 2003-2: 10) vor. Die Änderungen sind für das dritte Quartal 2005 angekündigt.

Am Medienrecht wurde vor allem die Vorgehensweise bei der Wahl der Mitglieder des Programmrats für den öffentlich-rechtlichen Sender HRT kritisiert. Artikel 54 Absatz 3 des Gesetzes über elektronische Medien sieht vor, dass die Mitglieder des Rates auf Vorschlag der Regierung vom kroatischen Parlament für einen Zeitraum von fünf Jahren ernannt werden. Diese Mitglieder können wiederberufen werden. Ein Einwand gegen dieses Verfahren lautet, dass die Möglichkeit der politischen Einflussnahme auf das HRT besteht. Durch die Änderungen am Gesetz über elektronische Medien führt die Regierung der Republik Kroatien Bestimmungen ein, die auf den Rat für elektronische Medien als unabhängige Regulierungsinstanz im Bereich der elektronischen Medien verweisen (wie in der Fernsehrichtlinie 89/552/EWG, geändert durch die Richtlinie 97/36/EG, und der Empfehlung Nr. (2000) 23 des Europarats über Unabhängigkeit und Funktionen von Regulierungseinrichtungen im Rundfunkbereich vorgesehen).

Erwähnenswert ist aber auch, dass Änderungen an dem Gesetz über den HRT diese öffentliche Institution nicht destabilisieren sollten, da die genannten Änderungen in Kraft treten sollen, bevor die Amtszeit der derzeitigen Mitglieder de Programmrats endet. Die letzte Entscheidung über Änderungen an dem Gesetz über den HRT soll gefällt werden, wenn die Konformität mit europäischem Recht überprüft wurde.


Referenzen

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  • Vorschlag für den Plan zur Anpassung der nationalen Gesetzgebung der Republik Kroatien an die Europäische Union für das Jahr 2005 - Zusatz A zum nationalen Programm der Republik Kroatien zum Beitritt zur Europäischen Union. Narodne novine (Amtsblatt der Republik Kroatien) 14/02 vom Februar 2003

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  • Gesetz über das kroatische Radio und Fernsehen, Narodne novine (Amtsblatt der Republik Kroatien) 25/03 vom Februar 2003

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  • Gesetz über elektronische Medien, Narodne novine (Amtblatt der Republik Kroatien) 122/03 vom 30. Juli 2003

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.