Polen
[PL] Marktanalyse zu Rundfunkübertragungsdiensten (18. Markt)
IRIS 2005-3:1/32
Małgorzata Pęk
Nationaler Rundfunkrat Polen
Am 20. Dezember 2004 hat der Präsident der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post einen Beschluss zur Einleitung eines formalen Verfahrens bekannt gegeben, mit dem ermittelt werden soll, ob der Wettbewerb im Markt für Rundfunkübertragungsdienste zur Übertragung von Inhalten an Endverbraucher funktioniert.
Mit diesem Beschluss folgt er den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes vom 16. Juli 2004, das den EG-Rechtsrahmen für elektronische Kommunikation von 2002 umsetzt (siehe IRIS 2004-8: 11), und der Verordnung vom 25. Oktober 2004 zur Bestimmung relevanter Produkt- und Dienstleistungsmärkte.
Diese Regelungen führen spezielle Verpflichtungen im Hinblick auf die Analyse relevanter Produkte und Dienstleistungsmärkte ein. Marktanalysen werden nun anhand ausführlicher Fragebögen durchgeführt, die an Interessierte versandt wurden (und für die Öffentlichkeit auf der Website der Behörde zur Verfügung stehen). Der Abgabetermin für die ausgefüllten Fragebögen mit den erforderlichen Anhängen war der 28. Februar 2005. Das Telekommunikationsgesetz sieht vor, dass bei der Durchführung der Marktanalyse die Leitlinien der Europäischen Kommission für Marktanalysen und zur Ermittlung einer beträchtlichen Marktmacht entsprechend dem Rechtsrahmen der Gemeinschaft für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste vom 11. Juli 2002 anzuwenden sind. Ergibt die Marktanalyse, dass der Wettbewerb in dem genannten Markt effektiv nicht funktioniert, so ist nach dem Telekommunikationsgesetz in Zukunft ein formales Verwaltungsverfahren zur Benennung von Betreibern mit beträchtlicher Marktmacht und zur Durchsetzung der aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen einzuleiten. Diesbezügliche Entscheidungen werden vom Präsidenten der Regulierungsbehörde in Abeinstimmung mit dem Vorsitzenden des Amtes für Wettbewerb und Verbraucherschutz und dem Vorsitzenden des Nationalen Rundfunkrats getroffen.
Referenzen
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- Entscheidung des Präsidenten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post vom 20. Dezember 2004
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.