Nordmazedonien
[MK] Verteilung der Rundfunkgebühren
IRIS 2005-2:1/34
Kathrin Berger
Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel
Die Runfunkbehörde der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat am 15. Dezember 2004 die vorläufige Entscheidung über die Vergabe eines Teils der Rundfunkgebühren für Radio- und Fernsehproduktiogesamt 167 Projekte wurden zur Förderung ausgewählt. Die Mittel sollen an 56 Fernsehprojekte, an 43 Radioprojekte und an 14 Filmproduktionen gehen. Letztere waren bisher mit weniger als 10% der Mittel ausgestattet worden. Hauptsächlich sollen Produktionen in mazedonischer Sprache oder auf Albanisch finanziert werden, unterstützt werden aber auch solche in Minderheitensprachen (Roma, Türkisch, Bosnisch).
Referenzen
- Press release of the Broadcasting Council of the Former Yugoslav Republic of Macedonia, 15 December 2004
- http://www.srd.org.mk/en/default.asp?pBroj=100&stID=158
- Pressemitteilung der Runfunkbehörde der Mazedonischen Republik vom 15. Dezember 2004
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.