Nordmazedonien

[MK] Verteilung der Rundfunkgebühren

IRIS 2005-2:1/34

Kathrin Berger

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel

Die Runfunkbehörde der ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien hat am 15. Dezember 2004 die vorläufige Entscheidung über die Vergabe eines Teils der Rundfunkgebühren für Radio- und Fernsehproduktiogesamt 167 Projekte wurden zur Förderung ausgewählt. Die Mittel sollen an 56 Fernsehprojekte, an 43 Radioprojekte und an 14 Filmproduktionen gehen. Letztere waren bisher mit weniger als 10% der Mittel ausgestattet worden. Hauptsächlich sollen Produktionen in mazedonischer Sprache oder auf Albanisch finanziert werden, unterstützt werden aber auch solche in Minderheitensprachen (Roma, Türkisch, Bosnisch).


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.