Bulgarien

Europäische Kommission: Bericht über Beitrittsvoraussetzungen Bulgariens

IRIS 2005-1:1/8

Kathrin Berger

Institut für Europäisches Medienrecht (EMR), Saarbrücken/Brüssel

Die Kommission hat am 6. Oktober 2004 einen der regelmäßigen Berichte über die Fortschritte der Kandidatenländer in den Beitrittsvorbereitungen für Bulgarien veröffentlicht. Unter anderem werden die Entwicklungen im Bereich „Kultur und audiovisuelle Medien" bezüglich der Umsetzung der Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" betrachtet. Es wird bemängelt, dass in Bulgarien noch keine anstalten angenommen wurde. Dies führe zu Schwierigkeiten bei der Vergabe von Rundfunk- und Fernsehlizenzen, weil die dafür zuständige Regulierungsbehörde, der "Rat für elektronische Medien", keine offizielle Kriterien zur Verfügung habe. Durch die Änderungen des Rundfunk- und Fernsehgesetzes im Oktober 2003 sei mit der Möglichkeit, Frequenzen zeitlich begrenzt zu vergeben, eine Zwischenlösung geschaffen worden. Dennoch bestehe insofern eine Unsicherheit. Mit dem Telekommunikationsgesetz vom Oktober 2003 wurde eine "Must-Carry" Bestimmung eingeführt. Die Kabelnetzbetreiber sind nun verpflichtet, die Programme der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender gebührenfrei auszustrahlen. Insgesamt wurde Bulgarien erhebliche Fortschritte bei der Umsetzung des Besitzstandes bestätigt. Es seien jedoch noch weitere Schritte notwendig, um eine vorhersehbare, transparente und wirksame Umsetzung sicherzustellen.


Referenzen


Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.