Italien
[IT-RU] Filmkoproduktionsabkommen zwischen Italien und Russland
IRIS 2004-10:1/84
Britta Probol
Europäische Audiovisuelle Informationsstelle
Am 30. Januar 1967 haben Italien und die Sowjetunion ein filmwirtschaftliches Abkommen unterzeichnet, das am selben Tag in Kraft getreten ist. Nach dem Auseinanderbrechen der Sowjetunion besteht das Abkommen mit der Russischen Föderation als Nachfolgestaat fort.
Das Abkommen gilt für Langspielfilme von besonderem künstlerischen oder kulturellem Interesse sowie für Dokumentarfilme.
Der finanzielle Beitrag eines Filmherstellers soll mindestens 20 % betragen.
Am 28. November 2002 wurde in Rom ein neues Filmabkommen unterzeichnet, das jedoch noch nicht in Kraft getreten ist.
Nähere Informationen erteilen:
- Ministero per i Beni e le Attività Culturali - Direzione generale per il cinema - Servizio II: Relazioni esterne e internazionali
http://www.beniculturali.it/ministero/organigramma/index.asp#10
- Федеральное агентство по культуре и кинематографии - Föderalagentur für Kultur und Kino
Ильина Ирина Федоровна - начальник Договорно-правового управления
(Abteilung Recht & Verträge)
Tel. ++7. 095. 928 62 37http://www.mkrf.ru/news/center/2004/07/09/2855.html
Referenzen
- Filmkoproduktionsabkommen zwischen Italien und Russland, 01/1969
- Übereinkommen zwischen Russland und Italien über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Films - Rom, 28. November 2002
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.