Österreich

[DE-AT] Filmkoproduktionsabkommen zwischen Deutschland und Österreich

IRIS 2004-10:1/38

Britta Probol

Europäische Audiovisuelle Informationsstelle

Am 16. Mai 1990 haben Deutschland und Österreich ein filmwirtschaftliches Abkommen unterzeichnet, das am 1. November 1990 in Kraft getreten ist. Es ersetzt das Abkommen vom 27. September 1966.

Das Abkommen gilt für Spielfilme, Kultur- und Dokumentarfilme. Die Filmschaffenden müssen die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder zum zeitlich unbeschränkten Aufenthalt in Österreich und zur Arbeitsaufnahme dort berechtigt sein bzw. deutsche Staatsangehörige sein oder eine deutsche Aufenthaltsberechtigung besitzen. Filmhersteller aus Drittländern können hinzutreten.

Der finanzielle Beitrag eines Filmherstellers soll mindestens 30 % betragen (ausnahmsweise 20 %, für Österreich genügen unter bestimmten Umständen 10 %).

Nähere Informationen erteilen:

- Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien - Referat K 35 (Angelegenheiten des Films; Film- und Videowirtschaft) -

http://www.bundesregierung.de/Bundesregierung/Beauftragte-fuer-Kultur-und-Me-,9668/Kontakt.htm

- Österreichisches Filminstitut

www.filminstitut.at


Referenzen



Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.