Albanien
[AL] Gesetzesvorlage „Über Urheberrechte"
IRIS 2004-10:1/8
Hamdi Jupe
Albanisches Medienüberwachungszentrum
Am 8. Oktober 2004 verabschiedete die albanische Regierung die neue Gesetzesvorlage „Über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte".
Die neue Gesetzesvorlage soll Maßnahmen gegen Piraterie geistigen Eigentums unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durchsetzen.
Die erste Billigung des Gesetzes „Über Urheberrechte" durch das albanische Parlament erfolgte 1992. Während der 12 Jahre seiner Umsetzung hat das Gesetz zahlreiche Änderungen erfahren. Dessen ungeachtet bleibt die Achtung von Urheberrechten im Land ein großes Problem.
Von dem neuen Gesetz wird erwartet, dass es das Verhältnis zwischen Rechteinhabern und Nutzern besser regelt. Demnach wird die Regierung die Verantwortung dafür übernehmen, dem Gesetz in der Praxis Akzeptanz zu verschaffen. Ein Büro für Urheberrechtsschutz wird als staatliche Behörde eingerichtet, um die Umsetzung des Gesetzes zu überwachen und im Fall von Verstößen gegen das Gesetz entsprechende Beschlüsse zu fassen.
Referenzen
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- Beschluss der albanischen Regierung zur Billigung der Gesetzesvorlage „Über Urheberrechte und verwandte Schutzrechte" vom 8. Oktober 2004
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.