Frankreich
[FR] Einrichtung eines Steuerguthabens für die Spielfilmbranche im Haushaltsgesetz 2004
IRIS 2004-2:1/23
Clélia Zérah
Légipresse
In einer Mitteilung vom 30. April 2003 bezüglich der Spielfilmförderungspolitik betonte der französische Minister für Kultur und Kommunikation Jean-Jacques Aillagon, dass das Spielfilmfinanzierungssystem schwache Stellen erkennen ließe und Anpassungsmaßnahmen demnach erforderlich würden.
Mit dem am 30. Dezember 2003 verabschiedeten Steuerguthaben für die Spielfilmbranche im Haushaltsgesetz 2004 ist dies nun vollbracht. Eine Durchführungsverordnung zum 7. Januar 2004 erläutert die Anwendungsmodalitäten dieser Maßnahme.
Das neue System reagiert auf immer wiederkehrende Befürchtungen der Branchenfachleute. Jetzt können körperschaftssteuerpflichtige Spielfilmproduktionsunternehmen, die als delegierte Produktionsfirma fungieren, von einem Steuerguthaben profitieren, das die im Gesetz genannten Produktionsausgaben für in Frankreich durchgeführte Tätigkeiten mit Blick auf die Realisierung langer Kinofilme, die den Anforderungen für die Spielfilmförderung entsprechen, deckt.
Insgesamt ist diese Obergrenze für Steuervorteile für ein Kinowerk (Spiel- oder Dokumentarfilm) mit EUR 500.000 festgestellt. Abendfüllende Animationsfilme können ausnahmsweise auf bis zu EUR 750.000 angesetzt werden; diese Ausnahme rechtfertigt sich durch den verhältnismäßig hohen Anteil für technische Aufwendungen im Budget dieses Filmgenres. Der Steuervorteil wird mit der vom Unternehmen im laufenden Jahr, in dem auch die jeweiligen Aufwendungen dargestellt werden, abzuführenden Körperschaftssteuer verrechnet. Übersteigt der Betrag des Steuervorteils die für das Geschäftsjahr zu entrichtenden Steuern, so wird der Überschuss zurückerstattet.
Diese neue Maßnahme gehört zum Anliegen des Ministers für Kultur und Kommunikation, angesichts der in den Jahren 2002 und 2003 erhöhten Anzahl von im Ausland getätigten Dreharbeiten einen Anreiz zu schaffen, um eine gewisse Anzahl von Dreharbeiten und technischen Dienstleistungen wieder nach Frankreich zurück zu verlagern.
Referenzen
- Haushaltsgesetz 2004 (Nr. 2003-1311 vom 30. Dezember 2003), frz. Amtsblatt vom 31. Dezember 2003
- Durchführungsverordnung Nr. 2004-21 vom 7. Januar 2004 über die Anwendungsmodalitäten vom im Haushaltsgesetz 2004 enthaltenen Steuerguthaben für die Spielfilmbranche
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.