Estland
[EE] Geändertes Gesetz über die Sprache in Kraft getreten
IRIS 2004-1:1/40
Max Schoenthal
Berlin
Am 1. Januar 2004 ist in Estland eine Neufassung des Gesetzes über die Sprache vom 21. Februar 1995 in Kraft getreten.
Das Gesetz über die Sprache regelt den Gebrauch der estnischen Sprache. Es legt unter Anderem fest, dass Estnisch in Estland Amtssprache ist und sieht ein Recht auf Verwendung der Sprache vor. Estnische Arbeitnehmer sind mit berufsbezogenen Informationen in Estnisch zu versorgen; außerdem müssen Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst das Estnische beherrschen und es werden Regeln für Sprachtests und die Bewertung von Sprachkenntnissen vorgegeben.
Für den Rundfunkbereich gilt, dass audiovisuelle Werke, welche fremdsprachige Texte enthalten, abgesehen von näher bestimmten und begrenzten Ausnahmefällen mit einer angemessenen Übersetzung ins Estnische versehen sein müssen. Für Verstöße gegen diese Vorschrift sind Geldstrafen vorgesehen.
Referenzen
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- Gesetz über die Sprache vom 21. Februar 1995 (RT1 I 1995, 23, 334), in Kraft getreten 1. April 1995; zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Dezember 2003, in Kraft getreten 1. Januar 200 (RT I 2003, 82, 551)
Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.