Vereinigtes Königreich

[GB] Überprüfung der Filmkoproduktion durch die Regierung

IRIS 2004-1:1/27

David Goldberg

deeJgee Research/Consultancy

Die britische Regierung hat eine Überprüfung internationaler Filmkoproduktionsabkommen angekündigt (siehe IRIS 1995-2: 8 und IRIS 1998-6: 11). Ziel ist es „sicherzustellen, dass sie echte kulturelle und wirtschaftliche Vorteile für Großbritannien bieten", wie zum Beispiel Arbeitsplätze in der Filmindustrie und die Nutzung von Einrichtungen für die Herstellung von Filmen.

Bei der Überprüfung sollen die bestehenden Abkommen analysiert werden und Aufschlüsse darüber gewonnen werden, ob neue Abkommen geschlossen werden sollten.

Die Überprüfung hat folgende Aufgabenstellung:

- Überprüfung und Abgabe von Empfehlungen für die Neugestaltung der derzeitigen gesetzlichen Definition des Begriffs „britischer Film", die sowohl dem kulturellen Ausdruck als auch den wirtschaftlichen Belangen der Branche gerecht wird;

- Vorschlag für einen klaren politischen Rahmen für die internationalen Koproduktionsaktivitäten Großbritanniens;

- umfassende Bewertung der kulturellen und wirtschaftlichen Vorteile der bestehenden internationalen Koproduktionsabkommen Großbritanniens, einschließlich der Europäischen Konvention über Filmkoproduktionen, und Abgabe von Empfehlungen bezüglich der Beibehaltung oder Änderung der bestehenden Abkommen auf der Grundlage dieser Analyse und des im obigen Ziel 2 beschriebenen politischen Rahmens, um den größtmöglichen kulturellen und wirtschaftlichen Nutzen für Großbritannien zu erzielen;

- Abgabe von Empfehlungen für neue internationale Abkommen zur Förderung der brancheninternen Kooperation über die gesamte Wertkette im Licht des obigen Ziels 2;

- Überprüfung der derzeitigen Funktionsweise des Systems, nach dem Filme als britische Filme zertifiziert werden, mit besonderem Augenmerk auf die Effizienz und Relevanz der derzeitigen Praxis, und Abgabe fester Empfehlungen zur künftigen Funktionsweise und zum künftigen Standort für diese Funktion sowie zu entsprechenden Ressourcen für diese Funktion unter Bezugnahme auf das obige Ziel 2.

In einem ersten Schritt wurden die Leitlinien aktualisiert, die die Kriterien für internationale Koproduktionen ­ laut Definition sind dies „von zwei oder mehr Ländern hergestellte Filme" ­ klarstellen. Hat ein entsprechender Antrag Erfolg, so wird der betreffende Film als britischer Film zertifiziert, und der Produzent kann eine Filmsteuerbefreiung beantragen (siehe IRIS 2002-5: 13 und IRIS 2001-5: 13).

Der neue Leitfaden entspricht im Wesentlichen dem bisherigen. Allerdings strebt er (durch die Erläuterung der Grundlage, auf der das Ministerium für Kultur, Medien und Sport eine Zertifizierung als britischer Film erteilt) eine Erhöhung der Transparenz an und schreibt vor, dass ein Antrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Hauptdreharbeiten eingehen muss. Darüber hinaus verschärft er die Vorschriften, nach denen Prüfberichte vorgelegt werden müssen.


Referenzen


  • Neue Leitlinien für die Filmkoproduktion, Oktober 2003

Dieser Artikel wurde in IRIS Rechtliche Rundschau der Europäischen Audiovisuellen Informationsstelle veröffentlicht.